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Bis Hooligans in Nordrhein-Westfalen für Randale verurteilt werden, vergeht in der Regel viel zu viel Zeit – mit dem Ergebnis, dass die Strafe keinen wirklichen Effekt hat und Wiederholungen vorprogrammiert sind. Das wird auf absehbare Zeit auch so bleiben: Die rot-grüne Landesregierung wird keine Initiative starten, künftig beschleunigte Verfahren insbesondere bei Ausschreitungen auf Großveranstaltungen anwenden zu können. Dies hat der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland nun als Antwort auf seien parlamentarische Kleine Anfrage erfahren.

In der Schweiz kann ein Staatsanwalt seit 2010 bspw. bei Hooligan-Gewalt nach der Strafuntersuchung selbst einen „Strafbefehl“ aussprechen, und zwar in Form einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze oder einer Freiheitsstrafe bis zu 180 Tage. Akzeptiert der Beschuldigte, wird der Strafbefehl zum vollstreckbaren Urteil, wenn nicht, geht es vor Gericht. Dieses beschleunigte Verfahren wird vor allem bei Ausschreitungen von Fußball-Hooligans oder Vergehen bei anderen Großveranstaltungen angewendet. Spätestens nach 24 Stunden gibt es einen Strafbefehl inklusive Stadionverbot oder ähnlicher Auflagen. Da die Beweislagen eindeutig dokumentiert sind, gibt es nur wenige Einsprüche – auf die Tat folgt somit unmittelbar die Strafe.

Im Ergebnis sind Ausschreitungen von Fußball-Hooligans fast gänzlich zurückgegangen. „Dieses Resultat spricht für das Schweizer Modell. Werden die Täter gleich nach der Begehung der Tat festgenommen, befragt und bestraft, ist die Akzeptanz und der erzieherische Effekt höher, als wenn Wochen bis zu einer Entscheidung vergehen“, so Golland.

„Samstag randaliert, Sonntag verurteilt und Montag nicht auf der Arbeit und nicht bei der Familie, sondern in der Arrestzelle. Das wirkt.“ Vor diesem Hintergrund bedauert der Innenexperte die Antwort der rot-grünen Landesregierung: „Dem Problem der zunehmenden Gewaltbereitschaft von Hooligans kann man nicht mit Kuscheljustiz begegnen.“

Weitere Informationen:
Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/8087)