Nachdem der WDR gravierende Sicherheitsverstöße bei einem Risikospiel in der Fußball-Bundesliga aufdeckte, hat der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland die Einsatzpraxis von privaten Sicherheitsunternehmen bei Bundesligaspielen hinterfragt. Stein des Anstoßes war ein Spiel von Schalke 04 gegen den 1. FC Köln. Ein Reporter hatte sich inkognito bei der Sicherheitsfirma beworben wurde ohne Einweisung oder Schulung eingesetzt, auch wurde er nicht auf seine Eignung überprüft. Golland forderte Landesinnenminister Ralf Jäger auf, Konsequenzen zu ziehen und darzulegen, wie die Sicherheitsstandards in Stadien kontrolliert werden.
Die Antwort der Landesregierung fällt recht vage aus. Es wird auf die Pflicht der Betreiber von Fußballstadien mit mehr als 5000 Plätzen hingewiesen, ein Sicherheitskonzept zu erstellen und sich mit den Ordnungsbehörden abzustimmen. Beauftragte Sicherheitsfirmen müssten laut Gewerbeordnung Nachweise über die Zuverlässigkeit und die Schulung des Wachpersonals vorlegen, bevor dieses zum Einsatz kommt. Das gilt aber nicht für vereinseigenes Personal. Der DFB schreibt ebenfalls eine Unterrichtung der Ordner und die Überprüfung ihrer Eignung vor. „Die Vorschriften sind beim besagten Risikospiel aber offensichtlich unterwandert worden“, moniert Golland. Bedenklich findet der Abgeordnete, dass Verstöße der Vereine gegen Vereinbarungen nicht zentral erfasst werden.
Direkte Konsequenzen aus dem Vorfall auf Schalke nennt der Innenminister nicht. Er verweist auf die grundsätzliche Thematisierung solcher Probleme in Gesprächen mit den Fußballverbänden sowie innerhalb der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (IMK). Der DFB erprobe aufgrund von Forderungen der IMK zurzeit ein Zertifizierungsverfahren für das Sicherheitsmanagement der Vereine. In „regelmäßigen Dienstbesprechungen“ werde zudem die Polizei für das Thema Ordner „sensibilisiert“.
Die Einhaltung der Sicherheitsstandards wird laut Minister Jäger von den Bauaufsichtsbehörden sowie durch die örtlichen Ordnungsämter überprüft. Zudem gebe es vor jedem Spiel Abstimmungen zwischen dem Veranstalter und den lokalen Sicherheitsbehörden. Aktuell prüfe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Einführung einer Registrierungspflicht für Wachdienste. So könnte das Personal auch noch kurz vor Beginn einer Veranstaltung überprüft werden.
„Die Landesregierung greift nicht durch, sondern schiebt die Zuständigkeit den Veranstaltern zu. Es wird viel geredet und geprüft, aber wenig getan“, bemängelt CDU-Innenexperte Golland. „Konkrete Forderungen an die Fußballvereine werden nicht gestellt, weil man sich vor ihrem gesellschaftlichen Einfluss und der Nichtwahl durch Fans fürchtet.“
Weitere Informationen:
Kleine Anfrage (Drucksache 16/7846)
Antwort der Landesregierung