Wie konnte ein sicherheitsverwahrter Sexualstraftäter aus der JVA Aachen bei einer Ausführung nach Köln am 20. Januar 2016 fliehen? Sind alleine die beiden JVA-Bediensteten schuld, gegen die jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Gefangenenbefreiung ermittelt?
Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland erfragte konkrete Hintergründe bei der Landesregierung. „Dass ein derart gefährlicher Straftäter in ein Brauhaus ausgeführt wird und dort von der Toilette flieht, ist ein ungeheuerlicher Vorfall, der sich nicht wiederholen darf“, erklärt Golland, in dessen Wahlkreis in Brühl der Mann im Übrigen am 23. Januar gefasst wurde.
Leider liefert NRW-Justizminister Thomas Kutschaty keine erhellenden Hinweise darauf, wie die Flucht des Häftlings genau verlief. Dies sei Gegenstand des Ermittlungsverfahrens. Klar ist nur: Die zwei JVA-Angestellten hätten den Straftäter nicht aus den Augen lassen dürfen.
Ob die Flucht geplant war bzw. es Fluchthelfer gab, wird ebenfalls ermittelt – es ist also nicht ausgeschlossen.
Warum der Häftling neben 400 Euro auch seine EC-Karte dabei hatte, erklärt Kutschaty nicht konkret. Aus dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz NRW geht jedenfalls nicht hervor, dass das Mitführen einer solchen Karte bei Ausführungen erlaubt ist.
Golland: „Herr Kutschaty weiß sehr genau, dass da etwas gewaltig schief gelaufen ist. Er muss dafür sorgen, dass die Umstände der Flucht genau aufgeklärt werden. Wenn die Ermittlungsergebnisse vorliegen, erwarte ich, dass die Landesregierung umfassend darüber informiert.“
Weitere Informationen: Antwort der Landesregierung