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„Seien Sie versichert, dass die Landesregierung eine zügige Anpassung des ÖPNV-Gesetzes anstrebt“, schreibt der Landesverkehrsminister in seiner Antwort an den CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland. Vor 2015 ist mit einer Revision des Gesetzes aber nicht zu rechnen. Golland: „Die Erftstädter brauchen aber jetzt eine Antwort auf die Lücken in der Zuschussbeförderung zum Umbau ihres Bahnhofes.“

Golland hatte den Landesverkehrsminister um eine Stellungnahme gebeten, nachdem im Rahmen des Bahnhofsumbaus in Erftstadt beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) Finanzierungsprobleme auftraten. Dieser erhält Mittel vom Land, die über das ÖPNV-Gesetz geregelt werden. Dieses Gesetz läuft 2017 aber aus. Die 12 Millionen kostende Maßnahme soll mit rund 6 Millionen Euro durch den Zweckverband finanziert werden.

Der Minister hält die „Entflechtungsmittel des Bundes, aus denen die pauschalisierte Investitionsförderung hauptsächlich erfolgt“, für gesichert, da diese bis 2019 bundesgesetzlich fixiert sind. Zudem sei der NVR „im Hinblick auf eine zu erwartende Fortschreibung des ÖPNV-Gesetzes“ bereits heute über das Jahr 2017 hinausgehende Verpflichtungen eingegangen, so der Minister. Dieses „grundsätzlich berechtigte Vertrauen des NVR auf eine Verlängerung der Geltungsdauer des ÖPNV-Gesetzes durch den Landtag“ dürfe auch für eine Förderung des Bahnhofes in Erftstadt ausreichen.

Golland: „Der eine sagt hü, der andere hott. Das hilft den Verantwortlichen in Erftstadt wenig. Über 2000 Pendler nutzen täglich den Bahnhof und hoffen auf eine Sanierung der in die Jahre gekommenen Anlage. Es ist sehr prekär, wenn eine Kommune wie Erftstadt Investitionsrisiken von fast 6 Millionen tragen soll. Der NVR und das Verkehrsministerium müssen eine Lösung gemeinsam finden.“ Golland wird dem Bürgermeister der Stadt nun die Antwort des Ministers zukommen lassen.

Weitere Informationen:
Das Antwortschreiben des Ministers