Eine wilde Verfolgungsjagd über mehrere Autobahnen in Nordrhein-Westfalen und bis hinein in die Niederlande lieferte sich ein schwarzer Audi Kombi am 4. September 2015 mit der Polizei. Die Einsatzkräfte wollten die vier Insassen kontrollieren, diese flüchteten aber mit ihrem Pkw und fuhren so schnell, dass die Polizei bereits nach vier Minuten den Sichtkontakt verlor. Das geht aus der Antwort von NRW-Innenminister Ralf Jäger auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland hervor.
Die Antwort offenbart neue Details: Noch zweimal in dieser Nacht hatten Polizeibeamte Sichtkontakt zu dem Wagen, allerdings nur auf große Distanz. Nur einem unmittelbar alarmierten Hubschrauber der Polizeifliegerstaffel NRW gelang es, die Flüchtigen aus der Luft zu verfolgen, aber lediglich bis hinter die niederländische Grenze. Dann verlor auch die Hubschrauberbesatzung „aufgrund der extrem hohen Geschwindigkeit“ des Fahrzeugs den Kontakt, so beschreibt es der Minister.
Insgesamt waren 21 Kreispolizeibehörden an dem Einsatz beteiligt, die genaue Zahl der Streifenwagen nennt Jäger nicht. „Das lässt sich aber ausrechnen, es dürften mindestens 50 Einsatzfahrzeuge unterwegs gewesen sein“, erklärt Golland.
Der Innenexperte kann nicht nachvollziehen, wieso es einem derart hohen Polizeiaufgebot nicht gelang, das flüchtige Fahrzeug aufzuhalten. „Das ist ein fatales Signal für die Öffentlichkeit. Die Polizei mit ihren speziell ausgerüsteten Wagen und erst recht ein Polizeihubschrauber muss doch in der Lage sein, auch ein schnelles Auto zu verfolgen“, so Golland. „Wenn jemand mit einer solch überhöhten Geschwindigkeit auf unseren Autobahnen unterwegs ist, stellt er eine Gefahr für die Allgemeinheit da und muss zügig aus dem Verkehr gezogen werden.“
Der Abgeordnete möchte jetzt mit Hilfe einer weiteren Anfrage erfahren, ob die Verfolgung an fehlender Technik und mangelhafter Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge und des Hubschraubers scheiterte und wieso kein Spezialeinsatzkommando am Einsatz beteiligt war.
Weitere Informationen:
Die Antwort der Landesregierung (16/9865)