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Der CDU-Landtagsabgeordnete und Beauftragte für die Angelegenheiten der Bundeswehr seiner Fraktion, Gregor Golland, hat Zweifel an der Unterstützung von Landesbediensteten, die Reservedienst bei der Bundeswehr ableisten wollen. Golland: „Für Vorgesetzte in Landesbehörden sollte es selbstverständlich sein, ihren Mitarbeitern für Reservedienstleistungen Sonderurlaub zu gewähren. Leider musste ich von Fällen erfahren, in denen Mitarbeitern des Landes sehr deutlich gemacht wurde, dass ein solches Engagement nicht gewünscht ist.“

Seit der Neuausrichtung der Bundeswehr ist das Engagement von Reservisten besonders wichtig und für die Sicherheit unseres Landes unerlässlich geworden. Um die Berufs- und Zeitsoldaten zu unterstützen, nehmen viele Reservisten, darunter auch Beamte und Angestellte des Landes Nordrhein-Westfalen, regelmäßig an Reservedienstleistungen teil.

Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt, dass dem Arbeitnehmer aus der Abwesenheit, die durch den Wehrdienst veranlasst ist, in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen darf. „Die Betroffenen fürchten jedoch oft laufbahnrechtliche Nachteile, sofern sie sich dennoch dazu entscheiden, den Reservedienst zu leisten“, so der Abgeordnete. Es sollte insbesondere für staatliche Behörden, Einrichtungen und Institutionen selbstverständlich sein, ihre Mitarbeiter bei Ableistung von Reserveübungen und damit dem Dienst an ihrem Vaterland zu unterstützen und keine Steine in den Weg zu legen, fordert Golland.

Daher richtet er nun an die Landesregung eine parlamentarische Kleine Anfrage. Er möchte wissen, wie die Praxis im Umgang mit Reservisten aussieht und hinterfragt die Teilnehmerzahlen an Reserveübungen der letzten Jahre. Zudem möchte er wissen, wie viele Anträge auf Sonderurlaub bzw. Freistellung abgelehnt wurden und ob die Landesregierung überhaupt die Notwendigkeit von Reserveübungen anerkennt.

Weitere Informationen:

Kleine Anfrage (Drucksache16/8243)