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In der jüngeren Vergangenheit gab es mehrfach Negativ-Schlagzeilen im Zusammenhang mit privaten Sicherheitsunternehmen, die in Flüchtlingsunterkünften tätig sind. Das Problem: Die gesetzlichen Vorgaben der Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung werden in Bezug auf solche privaten Dienste in NRW nicht einheitlich umgesetzt. Fachleute berichten von zunehmender krimineller Unterwanderung des Gewerbes.

„Wer kontrolliert eigentlich die Seriosität vor allem neu gegründeter privater Sicherheitsdienste?“ fragt der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland. Er hakt bei der Landesregierung nach, ob und wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in NRW sichergestellt wird.

Zudem interessiert den Abgeordneten, wie viele private Sicherheitsdienste in NRW aktuell mit der Überwachung von Asylunterkünften beauftragt sind und welche Anforderungen Rot-Grün bei der Bewachung landeseigener Objekte stellt.

Golland: „Wenn Sicherheitspersonal nachweislich gegen gesetzliche Vorgaben verstößt oder in Flüchtlingsunterkünften durch aggressives Verhalten auffällt, darf man nicht wegschauen, sondern muss strikte Konsequenzen ziehen.“

Weitere Informationen: Kleine Anfrage (Drucksache 16/11568)