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Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland hinterfragt die Gebührenerhebung bei Fehlalarmen durch private und gewerbliche Alarmanlagen. Zu einem zusätzlichen Schutz durch solche Anlagen rät das Präventionsprogramm „Riegel vor!“ der Polizei NRW. Aktuell hat Innenminister Ralf Jäger für dieses Programm bei einer Diskussion mit Bürgern in Frechen im Rhein-Erft-Kreis geworben. Zudem teilt Jäger in einer Antwort (Drucksache 16/9470) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten mit, dass in Nordrhein-Westfalen keine Rechtsgrundlage bestehe, um Kosten für Polizeieinsätze gegenüber Dritten geltend zu machen.

Dem entgegen steht aber die übliche Praxis der Polizei, Gebühren für Fehlalarme zu erheben, wenn vor Ort keine Hinweise auf Einbrecher sowie keine Einbruchsspuren zu finden sind. Solch ein vermutlich technischer Fehler kostet private Haushalte 110 Euro. Hat in Einrichtungen wie Banken oder Geschäften eine Alarmanlage Anschluss an die Polizei, werden für den Fehlalarm 87 Euro berechnet.

Golland lässt sich diesen Unterschied bei der Gebührenerhebung erläutern und fragt nach der Anzahl der gebührenpflichtigen Fehlalarme sowie den daraus entstandenen Einnahmen in NRW seit dem Jahr 2010. „Die Aussage des Innenministers und die Kampagne „Riegel vor“ stehen doch im Widerspruch dazu, dass der Bürger für Fehlalarme zahlen muss. Die Landesregierung sollte angesichts der enorm gestiegenen Fallzahlen der Wohnungseinbrüche überlegen, diese Praxis zu revidieren, damit sich mehr Menschen ausreichend vor Einbrechern schützen.“

Weitere Informationen:
Kleine Anfrage (Original)