Landesregierung weiß über die Sicherheit eigener Einrichtungen nicht Bescheid
Die Landesregierung kann die Kosten für private Sicherheitsunternehmen, die in ihren eigenen Einrichtungen tätig sind, nicht benennen. „Unter Berücksichtigung eines vertretbaren Verwaltungsaufwandes“ sei es nicht möglich, abzufragen und auszuwerten, welche...Weiterlesen...