Seite wählen

Der Landtag hat am 15. April 2011 die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Direktwahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten beschlossen. Infolgedessen muss es einen zweiten Wahlgang zwischen den zwei vorne liegenden Bewerbern geben, wenn keiner im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Wähler hinter sich vereinen kann. Im Rhein-Erft-Kreis hat in diesem Monat die Stichwahl für das Amt des Landrates stattgefunden.

„Sowohl bei vielen Bürgerinnen und Bürgern als auch in den Verwaltungen der Kommunen wird über den organisatorischen Aufwand und die Kosten der Stichwahl gesprochen,“ weiß der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland. Mittels einer Kleinen Anfrage möchte Golland von der Landesregierung wissen, wie viele Stichwahlen es seit der Wiedereinführung der Stichwahl in NRW gegeben hat, wie hoch die Wahlbeteiligungen waren und welche Kosten jeder einzelne Wahlgang der öffentlichen Hand verursacht hat. „Die Landesregierung hat vier Wochen Zeit die parlamentarische Kleine Anfrage zu beantworten,“ so Golland. „Auf die Antworten bin ich gespannt.“