Um künftig härter gegen Gaffer vorgehen zu können, die auf der Autobahn Unfallopfer filmen / fotografieren oder Rettungskräfte im Einsatz behindern, wird Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen unterstützen. Das geht aus der Antwort von NRW-Innenminister Ralf Jäger auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland hervor.
Die Initiative sieht vor, das Strafgesetzbuch so zu erweitern, dass die Polizei künftig schon vor Ort Mobiltelefone von Personen beschlagnahmen kann, die Unfallopfer damit aufnehmen. Unter Strafe stellen kann man solche Gaffer bereits jetzt, da so der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird.
„Bisher sind eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich, allerdings sollte die Verurteilung dann auch tatsächlich sehr empfindlich ausfallen“, fordert Golland. „Probleme mit Gaffern nehmen immer mehr zu, daher müssen die Strafen unbedingt abschreckend wirken. Das ist bisher offenbar nicht der Fall.“
Wie viele Polizeieinsätze es in den vergangenen Jahren gegen Schaulustige wegen Behinderung von Rettungskräften gegeben hat, kann der Minister leider nicht mitteilen, da solche Einsatzanlässe nicht spezifisch erfasst werden.
Die zwölf im Jahr 2015 angeschafften Sichtschutz-Systeme für die Autobahnen in NRW sollen sich laut Jäger bereits positiv auf den Schutz der Privatsphäre von Unfallopfern auswirken. Diese sind auf verschiedene Autobahnmeistereien verteilt und können dort bei Bedarf von der Polizei angefordert werden. Allerdings gibt es in NRW 28 Autobahnmeistereien, somit ist nicht einmal die Hälfte abgedeckt.
„Mit zwölf mobilen Sichtschutzwänden für sämtliche Autobahnen in NRW kommt man nicht weit“, betont der Abgeordnete. „Wenn sie so effektiv sind, sollte die Landesregierung weitere Systeme anschaffen.“
Weitere Informationen: Antwort der Landesregierung