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Medienberichten zur Folge arbeitete bis zum 31. Oktober 2014 der Islamist Y. S. in der Gepäckabfertigung des Düsseldorfer Flughafens. Y. S. gehört zur Gruppe der sogenannten Scharia-Polizei um Hassprediger Sven Lau.
Trotzdem attestierte ihm die Bezirksregierung offensichtlich noch im Frühjahr diesen Jahres, dass von ihm keine Gefahr ausgehe: Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz war negativ. Das bedeutet, dass kein Zweifel an der Zuverlässigkeit von Y. S. bestanden hat.

Y. S. wurde inzwischen entlassen. Seine Zugangsberechtigung zu sicherheitsrelevanten Bereichen ist ihm entzogen worden. Dies geschah jedoch nicht wegen seiner Nähe zur Salafistenszene durch die Bezirksregierung, sondern durch den Arbeitgeber wegen „Unregelmäßigkeiten bei den Arbeitszeiten“, wie die Westdeutsche Zeitung am 30.10.2014 schreibt. In der Aachener Zeitung vom gleichen Tag steht, die Bezirksregierung sah keine Möglichkeit,
„das positive Ergebnis seiner Sicherheitsüberprüfung zu widerrufen“.

Vor diesem Hintergrund fragt der Landtagsabgeordnete Gregor Golland die Landesregierung, bei welchen Behörden die zuständige Bezirksregierung Auskünfte über Y. S. eingeholt hat und warum die Bezirksregierung bis heute nicht in der Lage ist, das Ergebnis der Überprüfung zu widerrufen. „Diese offensichtliche Sicherheitslücke muss geschlossen werden“, fordert Golland. Er schlägt vor, ein zentrales Register aller auffälligen bzw. straffällig gewordenen Islamisten und Salafisten zu schaffen, das bei Sicherheitsüberprüfungen Berücksichtigung findet.

„Man muss sich mal vorstellen, was hätte passieren können“, so Golland weiter. „Ein solcher extremistischer Gepäckabfertiger hätte eine Bombe in einen Ferienflieger verladen können. Offenbar gibt es erhebliche Sicherheits- und Kontrolllücken bei der entsprechenden Zuverlässigkeitsprüfung.“

Die Kleine Anfrage können Sie hier nachlesen.