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Der Bund beteiligt sich massiv an den kommunalen Kosten der Unterkunft, die von den Kommunen zu erbringen sind. Im Binnenverhältnis der Bundesländer gibt es jedoch keinen einheitlichen Schlüssel zur Verteilung dieser Bundesmittel, sondern derzeit sind gesetzliche Sonderquoten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz festgeschrieben. Während die nordrhein-westfälischen Kommunen nur 27,6 Prozent der Kosten der Unterkunft für Grundsicherungs-Empfänger vom Bund erstattet bekommen, liegt dieser Anteil in Baden-Württemberg bei 31,6 und in Rheinland-Pfalz bei 37,6 Prozent. Für eine Beendigung dieser Ungleichbehandlung spricht sich die CDU-Landtagsfraktion aus.

„Die rot-grüne Landesregierung muss endlich dafür sorgen, dass die vom Bund geleistete Entlastung der Städte und Gemeinden bei den Kosten der Unterkunft und für Heizung gerecht und gleichmäßig auf alle Bundesländer verteilt wird“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland. „Es gibt heute keinen sachlichen Grund mehr dafür, warum in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Kommunen stärker entlastet werden als andere. Im Gegenteil: Nordrhein-Westfalens Kommunen haben im Verhältnis zu den südlichen Bundesländern deutlich höhere Soziallasten zu tragen.“ Dennoch bliebe die rot-grüne Landesregierung bei diesem Missverhältnis völlig inaktiv.

„Es muss doch unser gemeinsames Ziel sein, einen einheitlichen Beteiligungssatz von 31 Prozent für alle Bundesländer zu erreichen. Denn es ist schlicht ungerecht, wenn unsere Kommunen gegenüber den Kommunen in anderem Bundesländern benachteiligt werden“, so Golland.

Die politische Farbenlehre dürfe keine Rolle spielen. Golland: „Hier muss Frau Kraft die Interessen unserer Städte und Gemeinden vertreten und im Bundesrat dafür eintreten, dass durch eine Gleichbehandlung aller Länder gleichzeitig auch eine Entlastung unserer Kommunen in Millionenhöhe erreicht wird. Die rot-grüne Landesregierung hat es bislang schlichtweg verschlafen, hier aktiv zu werden.“