Alkohol, Drogen und akute Erregungszustände senken die Schmerzempfindlichkeit. Die Polizei kann daher Pfefferspray nicht einsetzen, bzw. der Einsatz bleibt wirkungslos. Dies geht zwar aus der Antwort des nordrhein-westfälischen Landesinnenministers auf eine parlamentarische Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten und Innenpolitikers Gregor Golland hervor. Konsequenzen will der Minister aber keine ziehen.
Neben einer möglichen Wirkungsresistenz kann der Einsatz von Pfefferspray auch zu Selbstverletzungen führen. Gegenwind, Windböen oder Spurenreste auf Kleidung stellen ein Risiko für die Polizeibeamten dar, so der Innenminister. Aber auch Gel-Spray sei keine Alternative, so der Innenminister auf Nachfrage. Die „Anforderungen an Reichweite und Sprühbild in einem Temperaturbereich von -20° bis +50°C“ sind nicht gegeben.
Golland: „Die Berichte über Probleme mit Pfefferspray häufen sich. Auch Gel-Spray sei nach Aussage des Innenministers nicht gut geeignet.“ Eine Alternative wäre der Test und die Einführung von Tasern (Elektroimpulsdistanzwaffe), so der Abgeordnete. „Leider verweigert sich Jäger diesem hoch effektiven und erprobten Einsatzmittel zum Schutz unserer Polizeibeamten, die die Betroffenen nicht ernsthaft zu verletzen.“
Weitere Informationen:
Antwort auf Kleine Anfrage (Drucksache 16/8820)
Potsdamer Erklärung vom 29.5.2015 der Konferenz der Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern