In allen zehn Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sind inzwischen Notunterkünfte für noch nicht registrierte Flüchtlinge eingerichtet worden. Gerade teilte die Bezirksregierung mit, dass jede Stadt und auch der Kreis selbst noch einmal jeweils 70 weitere Asylbewerber unterbringen müssen. Ursprünglich hatte die Landesregierung NRW zugesagt, den Städten die Kosten der Notfallunterbringung zu 100 Prozent zu erstatten, darüber wird jedoch mittlerweile mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt. Wie aus einem Brief des Erftstädter Bürgermeisters Volker Erner an Regierungspräsidentin Gisela Walsken hervorgeht, hat Erftstadt bisher 430.000 Euro für seine Notunterkunft ausgegeben, aber lediglich 17.725 Euro zurückerhalten.
„Gerade Kommunen wie Erftstadt, die sich am Rande des Nothaushalts befinden, sind dringend auf die Erstattung der Kosten angewiesen“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland aus Brühl, zu dessen Wahlkreis auch Erftstadt zählt. Er hakt deshalb mit einer parlamentarischen Kleinen Anfrage beim Land nach, in welcher Höhe die Städte im Rhein-Erft-Kreis bisher Rechnungen für die Notunterkünfte eingereicht haben, welche Kosten bereits beglichen wurden und wann mit der Erstattung welcher Ausgaben zu rechnen ist.
„Die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis unternehmen ihr Möglichstes, um die vom Land zugewiesenen Flüchtlinge zu versorgen, die ansonsten obdachlos wären“, betont Golland, der auch Vorsitzender der CDU Rhein-Erft ist. „Die Organisation ist schwierig genug. Da dürfen die ohnehin klammen Stadtkassen nicht zusätzlich dadurch belastet werden, dass Vorleistungen monatelang nicht zurückgezahlt werden. Die Landesregierung muss die Kosten für die Notfallunterbringung zeitnah und unbürokratisch erstatten.“
Weitere Informationen:
Kleine Anfrage (Drucksache 16/9998)