Seite wählen

Die Frage nach der Nationalität unserer Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen hat der Innenexperte der CDU-Landtagsfraktion, Gregor Golland MdL, in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gestellt.

Eigentlich ist Einstellungsvoraussetzung bei der Polizei, Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates zu haben. Aber es gibt Ausnahmen, wenn z.B. ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt und die Bewerberin/der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Heimatsprache spricht, steht auf der Bewerberhomepage der Landespolizei.

Gregor Golland: „Ich möchte von der Landesregierung unter anderem wissen, ob da nicht Interessens- und vor allem Loyalitätskonflikte entstehen können, wenn Nicht-Deutsche/EU-Bürger im Polizeidienst unsere Rechte und Gesetze gegen ihre eigenen Landsleute verteidigen sollen.“

Die Landesregierung hat vier Wochen Zeit für die Beantwortung. Die Kleine Anfrage Nr. 5822 finden Sie hier.