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Die Landesregierung hat mit einem Runderlass den Ermessensspielraum für Schulen bei der Rückstellung von Einschulungen erhöht. Dazu erklären die drei CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Frank Rock und Gregor Golland:

„Dieses Thema bewegt sehr viele Eltern auch hier bei uns im Rhein-Erft-Kreis. Denn nicht jedes Kind ist zum Stichtag seiner Einschulung auch wirklich für die Schule bereit. Hier gilt es, genau hinzusehen und die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes genau in den Blick zu nehmen.

Die CDU-geführte Landesregierung hat mit dem Erlass nun die Möglichkeiten für Eltern, ihr Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, gestärkt. Beispielsweise können sie nun zusätzlich zum schulärztlichen Gutachten andere fachärztliche und fachtherapeutische Stellungnahmen einreichen. Die Schulleitung muss diese in ihre Entscheidung einbeziehen. So können zukünftig auch Faktoren wie eine drohende Überforderung des Kindes in der Schule berücksichtigt werden.“

Die Änderungen treten bereits zum beginnenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 in Kraft.

Den Runderlass als PDF finden Sie hier: 2017-10-19_Erlass_Rueckstellung_Einschulung