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Ergänzend zum DigitalPakt Schule hat Nordrhein-Westfalen jetzt das bislang größte Investitionspaket für die Digitalisierung an Schulen geschnürt. Als erstes Bundesland stattet NRW alle Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen dienstlichen Endgeräten aus. Darüber hinaus gibt es ein millionenschweres Sonderprogramm für Tablets und Laptops, die Schulen an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf technische Geräte zurückgreifen können.

Mit den beiden Programmen können viele Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden. Davon profitiert auch der Rhein-Erft-Kreis mit insgesamt 5.477.300,00 Euro. Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Frank Rock, Romina Plonsker und Gregor Golland:

„Wir schaffen die Voraussetzungen, dass unsere Schülerinnen und Schüler, unsere Lehrerinnen und Lehrer in der digitalisierten Welt erfolgreich arbeiten können. Dafür stehen fast 300 Millionen Euro bereit, die die Schulen ab sofort ausgeben können. Mit dem zusätzlichen Sofortprogramm zum DigitalPakt 2019 bis 2024 schaffen Bund, Land und Kommunen die Möglichkeiten, digitale Endgeräte, die für zeitgemäßen Unterricht benötigt werden, zu kaufen und bedürftigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Mit über 3,1 Millionen Euro können die Schulträger im Kreis mobile Endgeräte anschaffen und an Schülerinnen und Schüler verleihen. Im Fokus steht die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler, deren Familien ein geringeres Einkommen zur Verfügung steht.

Als erstes Bundesland stattet NRW außerdem alle Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten aus. Dafür werden weitere 103 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Gerade der Distanzunterricht unter Pandemiebedingungen hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass unsere Lehrkräfte über dienstliche Endgeräte verfügen, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglichen. Hierfür gibt das Land für den Rhein-Erft-Kreis weitere rund 2,3 Millionen Euro.

Mit diesen Investitionen verfolgen wir den eingeschlagenen Weg konsequent weiter, damit alle unsere Schülerinnen und Schüler beste Bildung erhalten. Beide Programme werden kurzfristig die benötigten Endgeräte zur Verfügung stellen, daher sind die Schulträger jetzt aufgefordert, die Mittel bis spätestens zum Jahresende abzurufen, wie es die Förderrichtlinien vorsehen.“

Hintergrund:

Die Schulträger können für beide neuen Programme – das „Sofortausstattungsprogramm“ wie auch das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte – in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Zuständig sind jeweils die „Gigabit Geschäftsstellen“. Alle notwendigen Informationen, Förderrichtlinien, Formulare und Ansprechpartner sind auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung.

Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen (nur für das „Sofortausstattungsprogramm“). Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern bzw. den Lehrkräften leihweise zur Verfügung gestellt. Anschaffungen von Endgeräten, die ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen (16. März 2020) getätigt wurden, sind bei Erfüllung der weiteren Bedingungen der jeweiligen Förderrichtlinien förderberechtigt. So können auch Schulträger, die bereits in Endgeräte investiert haben, von den nun geschaffenen Förderprogrammen profitieren.

Im Rahmen des „Sofortausstattungsprogramms“ wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Insgesamt stehen 178 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.
Die Förderrichtlinie von digitalen Sofortausstattungen finden Sie hier.

Das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte stellt bundesweit erstmalig den Lehrkräften im Landesdienst dienstliche Endgeräte zur Ausleihe durch die Schulträger zur Verfügung. Mehr als 205.000 Lehrerinnen und Lehrer werden damit befähigt, unter Rückgriff auf geeignete Endgeräte und Software, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglicht, Unterricht auch in Form des Distanzlernens durchzuführen.
Über die Förderrichtlinie von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen lesen Sie hier nach.

(Foto: CDU)