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Landtag Aktuell Sonderausgabe vom 17.03.2020

Wichtige Informationen zur Corona-Krise

Die Ausbreitung des Coronavirus wirkt sich auf das gesamte öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen aus. In den letzten Tagen sind die Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung auch in unserem Bundesland, das deutschlandweit aktuell am stärksten betroffen ist, massiv ausgeweitet worden. Mit der heutigen Sonderausgabe von „Landtag Aktuell“ möchte ich Ihnen wichtige Informationen und Hilfestellungen, soweit noch nicht bekannt, an die Hand geben.

Die Landesregierung hat im Internet eine zentrale Informationsplattform eingerichtet, auf der Sie sich über aktuelle Entwicklungen informieren können. Dort werden alle Maßnahmen und Entscheidungen erklärt und Sie können Erlasse, Dokumente und Informationen aus allen Ressorts abrufen. Die Informationen auf der Plattform werden ständig aktualisiert.

Wer sich telefonisch informieren möchte, hat die Möglichkeit dazu über das Corona-Bürgertelefon unter der Nummer 0211 9119 1001. Sie erreichen das Service-Center montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr, auch per E-Mail unter corona@nrw.de.

Die aktuelle Zahl der infizierten Personen in NRW wird auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten veröffentlicht und einmal täglich aktualisiert. Die bisherigen Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie sowie der Erlass zu Großveranstaltungen sind ebenfalls online abrufbar.

Regelungen für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen

Zahlreiche Unternehmen sind aufgrund der Krise verunsichert und belastet. Die Landesregierung bietet allen nordrhein-westfälischen Unternehmen vielfältige Unterstützung an. Alle wichtigen Ansprechpartner finden sich gebündelt auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums des Landes. Hinweise zur Erstellung eines betrieblichen Pandemieplans oder zu den Maßnahmen im Falle von infizierten Mitarbeitern liefern die IHKs in NRW.

  • Liquiditätssicherung

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Kredite können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro)  und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Die Bürgschaftsbank ermöglicht auch eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Kleine Unternehmen und Existenzgründer können aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss beantragen. Außerdem berät die NRW.BANK über Förderinstrumente des Landes. Das NRW.BANK-Service-Center ist unter 0211 91741 4800 erreichbar.

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zügig das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn diese muss die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten begleiten.

  • Kurzarbeitergeld

Bei Auftragsengpässen durch die Corona-Krise ist ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. Dabei können Sie sich auf den Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III berufen. Ein Arbeitsausfall aufgrund des Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen beruht in der Regel auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen. Bundesweit gilt ab dem 1. April 2020 eine umfangreiche Anpassung des Kurzarbeitergeldes. So müssen zum Beispiel nur noch zehn Prozent der Beschäftigten vom Entgeltausfall betroffen sein. Die Beiträge zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten tragen muss, werden je nach Fall teilweise oder vollständig erstattet. Die Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Diese Anpassung des Kurzarbeitergeldes ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Wichtig: Arbeitgeber müssen im Bedarfsfall die Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden.

Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es auch online sowie bei der Servicehotline für Arbeitgeber unter  0800 45555 20.

  • Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten

Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Auf den Webseiten finden Sie zahlreiche Informationen zum Thema.

  • Finanzierung von Investitionen und Innovationen

Bei aller Sorge dürfen die großen strukturellen Herausforderungen der Wirtschaft in NRW wie Digitalisierung, Mobilitätswende oder KI nicht aus dem Blickfeld verschwinden. Für die Bewältigung dieser Aufgaben stehen Förderangebote des Landes zur Verfügung. Auch hier berät die NRW.BANK umfassend.

Kredite und Bürgschaften des Bundes über die KfW

Die Bundesregierung möchte betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern mit Krediten und Bürgschaften in grundsätzlich unbegrenzter Höhe helfen. Diese können über die Hausbank oder einen der Finanzierungspartner der KfW beantragt werden. Je nach Programm übernimmt die KfW zwischen 70 und 90 Prozent der Risiken für die vermittelnden Finanzierungspartner. Es gelten die üblichen Zinssätze der KfW. Auf der Webseite der Bank finden Sie weitere Informationen.

Coronavirus im Rhein-Erft-Kreis

Aktuelle Informationen zum Coronavirus vor Ort bei uns im Rhein-Erft-Kreis erhalten Sie auf den Internetseiten Ihrer Kommune und der Internetseite der Kreisverwaltung.

Für weitere Fragen zu Corona hat auch die Kreisverwaltung eine Hotline eingerichtet unter 02271 / 83-12345.

Die aktuelle Krise bedeutet für uns alle nie dagewesene Einschränkungen, mit denen bis vor wenigen Wochen noch keiner von uns gerechnet hätte. Wir sollten jetzt zusammenstehen und besonnen reagieren. Jeder einzelne kann seinen Beitrag leisten, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung – und, wenn möglich, bleiben Sie bitte gesund!

Ihr

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