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Ausgabe 558 vom 02.05.2025

Opferschutz: NRW führt elektronische Fußfessel nach „spanischem Modell“ ein

Zum Schutz von potenziellen Gewaltopfern nutzen die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen jetzt die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten „spanischen Modell“. Dieses Schutzkonzept wird in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz umgesetzt. Dabei werden neben dem Täter auch potenzielle Opfer – diese auf freiwilliger Basis – mit einem Tracker ausgestattet. So können nicht nur der Standort des Gefährders und bestimmte Sperrzonen kontrolliert werden, sondern der Abstand zwischen Täter und Opfer wird ebenfalls durch GPS überwacht. Das System schlägt auch dann Alarm, wenn sich der Überwachte absichtlich oder unabsichtlich außerhalb der Sperrzonen einer gefährdeten Person nähert. Bei Alarm wird sofort die zuständige Kreispolizeibehörde verständigt, die dann die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlasst. Somit kann sich die schutzbedürftige Person freier bewegen als bisher, ohne den Schutz zu verlieren, was ihre Lebensqualität verbessert. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

Kommunen: Rund 10 Millionen Euro für Innenstädte im Rhein-Erft-Kreis

Drei Kommunen im Rhein-Erft-Kreis profitieren in diesem Jahr von der Städtebauförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund. In meiner Heimatstadt Brühl fließen 2,4 Millionen Euro in die Gestaltung der Innenstadt, insbesondere die Außenanlagen des Clemens-August-Campus. In Bedburg wird die Aufwertung des Schlossparks mit rund 2,36 Millionen Euro gefördert und in Bergheim investieren Land und Bund in die Aufwertung und Gestaltung der Fußgängerzone mit rund 4,89 Millionen Euro. Insgesamt werden 302 Millionen Euro für 133 Projekte zur Verfügung gestellt. Das zeigt, dass das Land weiter verlässlich an der Seite unserer Kommunen steht, auch in schwierigen finanziellen Zeiten. Nordrhein-Westfalen übernimmt mehr als die Hälfte der Finanzierung. Es ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Details zu den Fördermaßnahmen erfahren Sie hier.

Hochwasserschutz: Risiko für das eigene Zuhause per App ermitteln

Wie hoch ist das Risiko einer Überflutung für mein Zuhause? Das können Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen jetzt schnell und einfach ermitteln durch eine Ausweitung der Starkregen- und Hochwasserschutz-App „H2OCH Wasser App/für’s Haus“. Seit dem 25. April 2025 ist die neue Webseite freigeschaltet und auch als mobile Version für das Smartphone verfügbar. Die Risikoermittlung steht für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu Verfügung. Viele Kommunen stellen dabei auch ihre Aktivitäten zur Überflutungsvorsorge dar. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unterstützt die Realisierung des Projektes mit rund 300.000 Euro und stärkt so gemeinsam mit Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie den Wasserwirtschaftsverbänden Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) den Starkregen- und Hochwasserschutz. Nach Eingabe und Bestätigung der Adresse kann man sich anzeigen lassen, welche Flächen bei extremem bis außergewöhnlichem Starkregen überflutet würden und wie hoch das Wasser an dieser Adresse stehen würde. Für die Hochwasservorsorge ist die flächendeckende Ausweitung der ehemaligen „FloodCheck-App“ ein wichtiger und sehr hilfreicher Schritt. Nähere Informationen gibt es hier.

Engagement: Neue Förderrunde „2.000 x 1.000 Euro“

Ab dem 5. Mai 2025 heißt es wieder: „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“. Dann ist es Vereinen, Initiativen oder einzelnen Engagierten erneut möglich, Anträge für das beliebte Förderprogramm zu stellen. Aufgrund der großen positiven Resonanz wurde das ursprünglich bis 2024 geplante Programm verlängert. In diesem Jahr steht junges Engagement im Mittelpunkt. Die Landesregierung stellt dafür wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden, die von jungen Menschen gestaltet werden oder die sich direkt an junge Engagierte richten. Förderfähig sind Projekte, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden. Das kann zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff sein. Ebenso können Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements bezuschusst werden. Mehr dazu und zur Antragstellung erfahren Sie hier.

Politik: Freiwilliges Soziales Jahr im Landtag

Wenn ich Kontakt zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen habe, sei es beim Besuch in Schulen oder wenn ich eine Gruppe mit jungen Menschen im Landtag empfange, dann ermutige ich sie gerne, sich selbst politisch zu engagieren. Einen guten Einstieg dazu bietet jetzt das Freiwillige Soziale Jahr im politischen Leben (FSJ-P), das der Landtag Nordrhein-Westfalen ab sofort für 17- bis 26-Jährige anbietet. Die Freiwilligen sind aktiv in die Arbeit eingebunden, erhalten Einblicke in die politischen Abläufe und lernen, wie Demokratie im Alltag funktioniert. Sie können den parlamentarischen Alltag im Landesparlament hautnah miterleben und in der Landtagsverwaltung mitarbeiten. Dazu gehört zum Beispiel die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Empfängen, Unterstützung in der Pressearbeit oder Mitarbeit im Besucherdienst. Die Bewerbung ist in diesem Jahr noch bis zum 15. Mai möglich, entweder direkt beim Landtag oder über die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste. Das FSJ-P beginnt zum 1. September und dauert 12 Monate. Details dazu finden sich hier.