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Ausgabe 542 vom 13.12.2024

Syrien: Schutzstatus prüfen, Straftäter abschieben

Das Assad-Regime in Syrien ist Geschichte, der Machthaber geflohen. Darüber freuen sich die in Deutschland lebenden Syrer zu Recht. Man hört bereits von einigen, dass sie in ihre Heimat zurückkehren wollen. Das finde ich richtig, denn sie haben nun die Gelegenheit, das Land neu aufzubauen. Wenn Syrien wieder sicher ist, müssen wir den Schutzstatus der Menschen überprüfen, die bei uns Asyl erhalten haben. Besonders wichtig ist aber, dass verurteilte Straftäter aus Syrien ohne Umschweife abgeschoben werden sollten. Sehen Sie zum Thema meine Statements bei RTL West und Sat.1 NRW.

Finanzkriminalität: Neue Stellen zügig besetzen

Nordrhein-Westfalen geht bundesweit voran und intensiviert die Verfolgung und Bekämpfung von Organisierter Finanzkriminalität, Geldwäsche, schwerem Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung. Bis Anfang 2025 wird das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW), in dem sich die gesammelte Kompetenz der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung konzentriert, final aufgebaut.

Fälle von Organisierter Finanzkriminalität kommen auch bei uns im Rhein-Erft-Kreis vor, man denke nur an den aufgedeckten Fall von Geldwäsche im vergangenen Jahr, in dem eine Bedburger Eisdiele eine Rolle spielte. Die CDU-Landtagsfraktion bringt im kommenden Plenum einen Antrag ein, der sich u.a. auf die Schaffung von insgesamt 50 neuen Stellen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung bezieht, um die gemeinsame Abwehr von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung zu verstärken. Die Landesregierung wird aufgefordert, diese Stellen mit hoher Priorität zügig durch Expertinnen und Experten zu besetzen. Auch das Feld der Terrorismusfinanzierung wird stärker in den Fokus genommen, Stichworte Kryptowerte und Underground-Banking. Hier kann auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hilfreich sein. Es muss klar und deutlich werden: Finanzkriminalität hat im Rhein-Erft-Kreis und in ganz Nordrhein-Westfalen keinen Platz. Ziel ist es, Straftaten durch Abschreckung zu verhindern. Lesen Sie hier Näheres.

Betreuung: Kitas profitieren von neuer Personalverordnung

Abbau von Bürokratie, Klarheit für Träger und Beschäftigte und flexiblere Möglichkeiten für den Einsatz von pädagogischem Personal: Das sieht die neue und vereinfachte Personalverordnung für Kindertageseinrichtungen vor, die das Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen erarbeitet hat. Damit soll mehr Verlässlichkeit, Stabilität sowie Entlastung für das System erreicht werden. Beispielsweise wird der Zugang für Menschen mit pädagogischen Studienabschlüssen aus dem Ausland erleichtert.

In der Verordnung gibt es nun außerdem ein Verfahren dafür, wie Träger mit unvorhersehbaren Personalengpässen umgehen können. Dabei gilt nach wie vor, dass jede Gruppe jederzeit von mindestens zwei pädagogischen Kräften betreut wird. Die Einrichtungen können jetzt aber sogenannte ergänzende Kräfte flexibler einsetzen, etwa ausgebildete Kinderpfleger. Im Notfall können diese ergänzenden Kräfte übergangsweise für die ausgefallene sozialpädagogische Fachkraft einspringen. Das bietet den Einrichtungen mehr Planungssicherheit. Entgegen anders lautender Berichte ist es in NRW weiterhin nicht erlaubt, dass nur eine Person für die Betreuung von 60 Kindern zuständig ist. Mehr erfahren Sie in den Pressemitteilungen des Familienministeriums und der CDU-Landtagsfraktion.

Kultur: Freie Fahrt ins Museum

Für Schulklassen, Offene Ganztagsschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet heißt es bald wieder „Freie Fahrt“: Sie können sich die Fahrt in eines der LVR-Museen und Partnermuseen mit dem „LVR-Mobilitätsfonds“ erstatten lassen, darunter auch das LVR-Kulturzentrum Abtei Brauweiler mit der Gedenkstätte und das Max-Ernst-Museum in Brühl des LVR. Der Mobilitätsfonds leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Teilhabe und erleichtert Kindern und Jugendlichen den Zugang zu kultureller Bildung. Denn damit können Anträge auf Übernahme der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und zu den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe sowie zu den LWL-Museen, deren Gedenkstätten und Erinnerungsorten gestellt werden. Möglich ist das für 2025 ab dem 16. Dezember 2024. Eine Antragsbewilligung ist bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Budgets möglich. Weitere Informationen gibt es hier.