Ausgabe 537 vom 08.11.2024
Brühl: Übergabe von Warnwesten an Erstklässler
Die dunkle und oft neblige Jahreszeit ist da. Wenn Kinder nun auf dem Weg zur Schule eine reflektierende Sicherheitswarnweste tragen, kann dies Unfällen vorbeugen und sogar Leben retten. Daher habe ich es begrüßt, dass die Brühler Erstklässler mit finanzieller Unterstützung der Kreissparkasse Köln (KSK) und der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) solche Warnwesten bekommen haben. In der Astrid-Lindgren-Schule habe ich sie als Aufsichtsratsvorsitzender der REVG gemeinsam mit Bürgermeister Dieter Freytag und Stefan Grathwohl von der KSK in Brühl an zwei Klassen überreicht. Den I-Dötzchen erklärte ich dabei die Wirkung der leuchtend gelben Westen: Für Kinder ist es jetzt im Herbst besonders wichtig, durch helle und auffällige Kleidung im Straßenverkehr aufzufallen. Eine tolle Aktion! Lesen Sie mehr dazu auf der Webseite der REVG.
Kerpen: Förderung einer Unterkunft für wohnungslose Frauen
Dank einer Förderung durch die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – kann in Kerpen ein Reihenhaus für wohnungslose Frauen modernisiert werden. Träger ist der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) für den Rhein-Erft-Kreis. Als Bauherr wird er das Reihenhaus in der Kerpener Innenstadt zusammen mit der Tafel Kerpen als Erbin der Immobilie in Schuss bringen, damit dort künftig drei wohnungslose Frauen eine sichere Unterkunft bekommen. In der Geschäftsstelle des SKM in Erftstadt-Gymnich habe ich den Förderbescheid über 123.600 Euro gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen, dem CDU-Landtagsabgeordneten Marco Schmitz, übergeben. Er ist zugleich Stiftungsratsvorsitzender der SozialstiftungNRW. Die Förderung trägt dazu bei, die Situation wohnungsloser Frauen bei uns im Rhein-Erft-Kreis zu verbessern. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.
Rhein-Erft-Kreis: Landesmittel für Ausbau der U3-Betreuung
Das Land Nordrhein-Westfalen muss sparen, dennoch setzt die Landesregierung die notwendigen Prioritäten. An erster Stelle stehen Kinder und Jugendliche, Familien und Bildung, zudem wird für die nötige Unterstützung der Kommunen in diesem Bereich gesorgt. Die Landesregierung hat diesen daher eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Die Landesmittel dienen dem Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Auch die Städte des Rhein-Erft-Kreises profitieren davon und erhalten eine Summe von fast 19 Millionen Euro. Die Zahlungen decken den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026 ab. Damit wird der dringend benötigten Ausbau der U3-Betreuungsangebote vorangetrieben. Dies sichert die vorhandenen Plätze und die Schaffung zusätzlicher Plätze, die für viele Familien eine wichtige Unterstützung sind. Nähere Informationen gibt es hier.
Krankenhäuser: Übergangsfristen und weitere Anhörung
Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen ist auf der Zielgeraden. Bis Ende des Jahres sollen alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide bekommen, mit denen ihnen die Entscheidungen über ihre künftigen Aufgabenschwerpunkte verbindlich mitgeteilt werden. Damit sich die Kliniken aber besser auf die umfangreiche Strukturreform einstellen und ihre Versorgungsqualität aufrechterhalten können, plant die Landesregierung Übergangsfristen bei der Umsetzung. Die Feststellungsbescheide werden grundsätzlich am 1. April 2025 in Kraft treten. Darüber hinaus wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorzusehen. Sollte dieser dem Vorschlag des Ministeriums zustimmen, muss anschließend noch der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags angehört werden. Ich halte das Vorgehen für richtig, damit unsere Krankenhäuser Zeit haben, die nötigen Veränderungen umzusetzen. Hier finden Sie nähere Details.
Zugleich wird es eine weitere Anhörung geben. In der ersten Runde gingen mehr als 500 Stellungnahmen von Verfahrensbeteiligten beim Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein. Nach der Auswertung sieht das Ministerium nun bei rund 100 Planungsentscheidungen einzelne Anpassungen bei der Verteilung der Leistungsgruppen vor. Dazu wurde ein zweites Anhörungsverfahren gestartet, um wie gewohnt transparent zu informieren. Die Beteiligten haben erneut Gelegenheit zu einer Stellungnahme bis zum 18. November 2024. Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums.
Fotos: REVG, Büro Golland