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Ausgabe 444 vom 12.08.2022

Sportstätten: Landesregierung unterstützt Vereine und Kommunen weiterhin

Die Ampel-Koalition verhält sich grob unsportlich: Ende 2022 wird der Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten eingestellt. Somit sind für das Jahr 2023 keine Antragstellungen möglich. Damit weicht das Bundeskabinett von seiner bisherigen Finanzplanung ab, die bis zum Jahr 2024 Bundesmittel für den Investitionspakt vorsah. Bund und Länder hatten vereinbart, kommunale Sportstätten finanziell zu fördern und 90 Prozent der Kosten zu tragen. Nun bricht die Bundesregierung ihr Versprechen und lässt unsere Sportvereine und Kommunen im Stich. Das Land NRW wird diese aber weiter unterstützen und bleibt bei der Förderung in diesem Jahr auch bei der Bewilligungshöhe verlässlich: Während der Bund seinen Finanzierungsanteil von ursprünglich 75 auf 50 Prozent absenkt, erhöht NRW die Landesförderquote von 25 auf 40 Prozent, damit die Kommunen die gewohnte Förderung erhalten. Lesen Sie zum Thema auch die Pressemitteilungen der CDU-Landtagsfraktion und von Kommunalministerin Ina Scharrenbach.

Die Unterstützung des Landes für den Sport zeigt sich ebenfalls in der Fortführung des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“. Die Förderbescheide für den Programmaufruf II, bei dem es v. a. um Bewegung im Freien geht, liegen jetzt vor und ich freue mich sehr, dass sieben Maßnahmen im Rhein-Erft-Kreis bezuschusst werden, darunter zwei in Brühl und eine in Erftstadt. Der Brühler Turnverein kann die Outdoorfläche des BTV-Sportparks erweitern und ergänzen, in Schwadorf ist eine mobile Spiel- und Sportanlage mit Rollsportgeräten geplant und in Erftstadt soll ein Outdoor-Fitnesspark für Senioren errichtet werden. Den Überblick über alle Maßnahmen und die jeweiligen Fördersummen gibt es hier.

Kindergeld: Urteil des EuGH wird zu Missbrauch führen

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat vor dem Hintergrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vor Missbrauchsgefahr beim Kindergeld gewarnt. Arbeitslose Bürger aus anderen EU-Ländern können jetzt in Deutschland Kindergeld für ihre Kinder erhalten, ohne dass sie zuvor hier gearbeitet und Steuern gezahlt haben. Bisher mussten Antragsteller einen Job nachweisen. Das ist jetzt in den ersten drei Monaten nicht mehr nötig. Dieses Urteil wird zu Missbrauch führen und den Sozialstaat weiter belasten. Man kann kaum kontrollieren, ob jemand dauerhaft bei uns bleiben will oder nur einreist, um Kindergeld zu kassieren. Da ist es gut, dass das Landeskriminalamt NRW ein Instrument entwickelt hat, um Kommunen bei der Aufklärung von Sozialbetrug zu unterstützen. Wir werden uns in NRW weiter dafür stark machen, diesem kriminellen Vorgehen einen Riegel vorzuschieben. Sehen Sie dazu auch den Beitrag von RTL News, in dem ich zu Wort komme.

Bürgergeld: Sanktionen weiter notwendig

Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll im kommenden Jahr Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt werden. Mehr Geld und weniger Sanktionen sind geplant. Das lässt befürchten, dass der Anreiz zur Arbeitssuche geringer wird. Es kann nicht sein, dass hart arbeitende Steuerzahler durch die Einführung des Bürgergeldes noch mehr belastet werden. Leistung und Gegenleistung, Fördern und Fordern müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Das so genannte „Bürgergeld“ ist faktisch nichts anderes als ein bedingungsloses Grundeinkommen ohne eigene Anstrengung. Deshalb sieht die CDU die Pläne zur Umsetzung des Bürgergelds kritisch und lehnt das Vorhaben ab, in den ersten sechs Monaten der Zahlung auf Sanktionen zu verzichten. Mehr dazu im Beitrag bei Sat.1 NRW, für den ich interviewt wurde.

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