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Landtag Aktuell – Newsletter von Gregor Golland MdL #352 vom 15.05.2020

Corona-Demos: Ausschreitungen sind zu verurteilen

Bei mehreren Demonstrationen gegen die Einschränkungen in der Corona-Krise kam es am vergangenen Wochenende zu Straftaten und Übergriffen, unter anderem in Aachen, Dortmund und Essen. NRW-Innenminister Herbert Reul hat die Ausschreitungen verurteilt und warnt vor Gewalt und Radikalisierung. Dem kann ich mich nur anschließen. In unserem Land darf jeder seine Meinung äußern, das rechtfertigt aber nicht den Aufruf zu und die Begehung von Straftaten. Ich teile die Sorge des Ministers, dass durch die Machenschaften von Verschwörungstheoretikern sowie Extremisten von rechts und links eine Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas droht.

Es muss jedem klar gemacht werden: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit besteht selbstverständlich weiterhin, aber unter Einhaltung der Gesetze und der aktuellen Auflagen. Dieses Grundrecht ist auch deutlich in der aktuellen Coronaschutzverordnung genannt. Die Fassung vom 11. Mai bezieht sich auf die zu diesem Datum in Kraft getretenen Lockerungen, beispielsweise bei Dienstleistungen, in der Gastronomie und beim Sport. Für alle wieder zulässigen Angebote und Einrichtungen gelten Hygiene- und Infektionsschutzstandards. Die Maßnahmen mögen unbequem sein, aber sie sind notwendig, und offenbar werden sie auch von der breiten Mehrheit unterstützt.

Zur Pressemitteilung des Innenministers geht es hier entlang. 

Sämtliche Neuregelungen dieser Woche bzgl. Corona können Sie der aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW, der Vierten Mantelverordnung sowie der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Coronaschutzverordnung NRW entnehmen.

Videokonferenz: Sicherheit und Ordnung im Rhein-Erft-Kreis

Voraussichtlich können die Kommunalwahlen am 13. September 2020 stattfinden. Damit die CDU Rhein-Erft bei der Erstellung des Wahlprogramms Ideen und Belange der Bürger berücksichtigen kann, hat unser Kreisvorsitzender Frank Rock zu fünf Veranstaltungen „Zukunft im Dialog“ eingeladen. Aufgrund der Corona-Pandemie finden sie als Videokonferenzen statt, zu denen man sich anmelden kann. Bei der Auftaktveranstaltung am 6. Mai habe ich zum Schwerpunkt Sicherheit und Ordnung im Rhein-Erft-Kreis referiert. Den Teilnehmern lag beispielsweise das Thema Ordnungsamt am Herzen. Es wurde eine bessere materielle Ausstattung der Mitarbeiter gewünscht, etwa mit Bodycams und Schutzwesten, sowie eine Aufstockung der Dienstzeit. Mehr Kooperation zwischen den Kommunen in Form von Ordnungspartnerschaften war ebenfalls gefragt. Weitere Themen waren Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität, Sicherheit und Ordnung in den Kommunen sowie Probleme mit Vandalismus. In dem Zusammenhang wurde eine Ausweitung der Videobeobachtung an Hotspots wie Bahnhöfen gewünscht.

Trotz der Einschränkungen war der Zuspruch zur Konferenz erfreulich gut und es entstand ein konstruktiver Dialog, aus dem ich viele Anregungen mitnehmen konnte. Am 20. Mai zwischen 16 und 18 Uhr bin ich außerdem in einer telefonischen Bürgersprechstunde erreichbar. Wenn Sie mit mir sprechen möchten, freue ich mich über Ihren Anruf. Weitere Informationen finden sie auf der Webseite der CDU-Rhein-Erft.

Solo-Selbstständige: Land stellt Mittel für Lebenshaltungskosten bereit

Meine Fraktionskollegen und ich haben in den vergangenen Wochen mehrere Anfragen aus unseren Wahlkreisen zum Thema Corona-Soforthilfe erhalten. Dass das Geld nicht für die Lebenshaltungskosten verwendet werden darf, hat bei Freiberuflern und Künstlern für Unmut gesorgt. Auch mir bleibt diese Entscheidung der Bundesregierung unverständlich. Aber jetzt springt die NRW-Landesregierung ein: Wer im März oder April einen Förderantrag zur „NRW Soforthilfe 2020“ gestellt hat, kann einmalig 2000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen. Außerdem wird das Sonderförderprogramm für Künstler aufgestockt. So hilft das Land den von der Pandemie besonders betroffenen Menschen schnell und fair.

Näheres lesen Sie in der Pressemitteilungen der Landesregierung und der CDU-Landtagsfraktion.

Den Newsletter als PDF finden Sie hier.