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Landtag Aktuell – Newsletter von Gregor Golland MdL #345 vom 27.03.2020

Corona-Pandemie: Historischer Rettungsschirm und Sanktionen in Kraft

 

Landtag beschließt Milliardenhilfe für die Wirtschaft

In einer Sondersitzung hat der Landtag am Dienstag einen Nachtragshaushalt mit dem größten Rettungsschirm in der Landesgeschichte von Nordrhein-Westfalen beschlossen: 25 Milliarden Euro, ein gewaltiger Betrag, der rund 3,5 Prozent der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung unseres Bundeslandes ausmacht. Aber es ist gut investiertes Geld und eine starke Unterstützung für die Menschen und ihre Arbeitsplätze.

Das als Sondervermögen angelegte Rettungspaket soll zur Finanzierung von Bürgschaften, für Steuerstundungen sowie als Soforthilfe für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige dienen. Zu begrüßen ist, dass das Geld schnell fließen wird. Landesbürgschaften sollen innerhalb einer Woche bearbeitet werden, über Expressbürgschaften bis 250.000 Euro soll innerhalb von drei Tagen entschieden werden.

Es gibt Hilfspakete für Krankenhäuser, Wirtschaft, Unternehmer und Arbeitnehmer, Landwirte, Handwerker, Gastronomen, Einzelhändler, Solo-Selbständige, Busunternehmer, Kulturschaffende, kleine und mittlere Unternehmen und Gründer. Auch Sportvereine gelten als wirtschaftliche Unternehmen und können Hilfsbedarf melden. Die NRW-Koalition lässt niemanden alleine!

Eine Übersicht mit vielen hilfreichen Hinweisen für Unternehmen und Sportvereine finden Sie hier.

Der Landtag hat sowohl den Entwurf des Nachtragshaushalts als auch des NRW-Rettungsschirm-Gesetzes beschlossen. 

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion entnehmen, meiner gemeinsamen Pressemitteilung mit Romina Plonsker MdL und Frank Rock MdL sowie der Infoseite der CDU NRW zum Thema Corona.

Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige

Das Landeskabinett hat außerdem am Dienstag diskutiert, wie das Corona-Soforthilfe-Programm des Bundes schnellstmöglich die Unternehmen erreichen kann. NRW wird das Programm aufstocken, um Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die nicht vom Bundesprogramm erfasst werden, Zuschüsse von 25 000 Euro zu gewähren. Beide Programme werden unter der Bezeichnung „NRW-Soforthilfe 2020“ zusammengefasst. Der Antrag wird ausschließlich digital gestellt, das Verfahren ist so unbürokratisch wie möglich. Die Webseite mit den Antragsformularen wird heute, Freitag, 27. März, um 12 Uhr freigeschaltet. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Unternehmen und Selbstständige mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung bis zu 9.000 Euro für drei Monate
  • Bei bis zu zehn Beschäftigten ist eine Einmalzahlung bis zu 15.000 Euro für drei Monate möglich
  • Bei bis zu fünfzig Beschäftigten beträgt die Einmalzahlung bis zu 25.000 Euro für drei Monate
  • Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von Liquiditätsengpässen
  • Voraussetzung: Wirtschaftliche Schwierigkeiten müssen in direktem Zusammenhang mit Corona stehen

Das NRW-Wirtschaftsministerium hat eine Infoseite zum Soforthilfeprogramm eingerichtet. Zudem liegt ein Statement von Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart zum Thema vor.

Landesregierung veröffentlicht Straf- und Bußgeldkatalog

Inzwischen hat die große Mehrheit der Bevölkerung in NRW verstanden, wie wichtig die von der Landesregierung festgelegten Einschränkungen sind. Leider gibt es aber nach wie vor einige Uneinsichtige. Daher ist seit dieser Woche ein Straf- und Bußgeldkatalog in Kraft. Auch hier gilt die Null-Toleranz-Linie. Wer die Gesundheit oder gar das Leben anderer gefährdet, gehört konsequent bestraft.

Als Straftat gilt zum Beispiel der Verstoß gegen das Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit. Als Ordnungswidrigkeit gilt etwa der Betrieb einer Einrichtung, die zurzeit geschlossen sein muss (Bußgeld: 4.000 – 5.000 Euro), der Verstoß gegen das Verkaufsverbot (2.000 Euro) oder auch das öffentliche Grillen (250 Euro pro Person). Bei Folgeverstößen werden die Regelsätze jeweils verdoppelt. Es sind empfindliche Strafen, aber sie sollen weh tun, um den bestmöglichen Schutz vor einer Ansteckung zu gewährleisten.

Die Pressemitteilung der Landesregierung können Sie hier nachlesen, die vollständige Coronaschutzverordnung an dieser Stelle und hier geht es zum Straf- und Bußgeldkatalog.

Den Newsletter als PDF finden Sie hier.