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Das Ziel der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis ist, eine Willkommenskultur für Flüchtlinge aufrechtzuerhalten und auszubauen. Dies gilt insbesondere für Flüchtlinge aus den Kriegs- und Krisenregionen dieser Welt, die unter Lebensgefahr zu uns kommen. Die ständig steigenden Flüchtlingszahlen, das ungeordnete Asylverfahren, die zu schnelle Zuweisung von Asylbewerbern an die Kommunen und die unzureichenden Erstattungen der kommunalen Kosten durch das Land erschweren es aber, dass unsere Städte ihren Beitrag dazu zu leisten können, schutzbedürftige Menschen aufzunehmen und ihnen Schutz und Fürsorge zu gewähren.

Daher muss die Landesregierung endlich gewährleisten, dass nur die wirklich asylberechtigten Menschen den Kommunen zugewiesen werden. Es muss sichergestellt werden, dass die durchschnittliche Verweildauer in den Landeseinrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesrechtes (bis zu 3 Monate) vermehrt ausgeschöpft wird, damit bei klar unberechtigten Anträgen auch keine Verteilung in die Kommunen erfolgt. Dies kann die Kommunen deutlich entlasten und Flüchtlingen zeitnah Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus bringen. Wichtig wäre auch, dass die Landesregierung die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen durch Städte oder Gemeinden für andere Städte zulässt. Auch dies wurde, trotz der angespannten Situation, bislang nicht angegangen.

Daneben muss die Landesregierung auch für eine finanzielle Hilfe unserer Städte sorgen. Allein eine vollständige Weiterleitung der Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen würde unsere zehn Städte im Kreis insgesamt um rund 1,4 Millionen Euro entlasten. Zudem muss die Pauschalerstattung des Landes endlich nach den tatsächlich von den vor Ort zu versorgenden Flüchtlingen erfolgen. In diesem Jahr werden aber nur die Kosten für die Flüchtlinge erstattet, die bereits zum 01.01.2014 hier lebten. Tatsächlich waren jedoch bereits im vergangenen November 423 Flüchtlinge mehr hier, die zu versorgen sind. Für diese erhalten unsere Kommunen keinerlei Erstattungen des Landes.

Wichtig ist auch, dass endlich eine finanzielle Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten für abgelehnte, aber geduldete Flüchtlinge bereitgestellt wird. Für diese 45.000 Geduldeten in Nordrhein-Westfalen zahlen die Städte und Gemeinden im Land und damit die Bürger und Unternehmen fast 500 Millionen Euro. Eine Erstattung des Landes gibt es dafür aber nicht.

„Diese Maßnahmen würden unsere Städte von Bedburg bis Wesseling erheblich entlasten und letztlich den Flüchtlingen zu Gute kommen. Die Landesregierung muss endlich reagieren und uns vor Ort  unterstützen, um die zunehmende Anzahl von Flüchtlingen bewältigen zu können“, appelliert Golland, der auch Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Erft ist. Die CDU-Landtagsfraktion hat ihre Forderungen an die Landesregierung zur Unterstützung der Städte und Gemeinden dem Landtag von Nordrhein-Westfalen vorgelegt („Städte und Gemeinden bei der Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen!“ Drs.16/8122).


Die Zahlen im Detail:

Bestand der Flüchtlinge in den Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
Stadt/Kreis 01.01.2014 01.10.2014 Differenz zwischen
Stichtag 1.1. und
aktueller Flüchtlingszahl
Bedburg 41 61  20
Bergheim 106  166  60
Brühl 65  134  69
Elsdorf  35  55  20
Erftstadt  82  125  43
Frechen  70  100  30
Hürth  87  135  48
Kerpen  99  163  64
Pulheim  90  128  38
Wesseling  47  78  31
Rhein-Erft-Kreis (gesamt)  722  1145  423

 

 

 

 

Vorläufige Rechnung über die Verteilung der Bundesmittel
Stadt/Kreis Zuweisungsschlüssel
HH 2015
Zusatzbetrag
Gemeinden
Bedburg 0,14168002914 76.507 €
Bergheim 0,33445900746 180.608 €
Brühl 0,23797367087  128.506 €
Elsdorf 0,12791904917 69.076 €
Erftstadt 0,28858185526  155.834 €
Frechen 0,27702894357  149.596 €
Hürth 0,31058537986  167.716 €
Kerpen 0,36294714506  195.991 €
Pulheim 0,29549624523  159.568 €
Wesseling 0,18875023727  101.925 €
Rhein-Erft-Kreis (gesamt)    1.385.327 €