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Was wird die Landesregierung unternehmen, um die Defizite bei der Finanzierung des offenen Ganztags (OGS) und den entsprechenden Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen? Das haben die CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland, Petra Vogt – auch schulpolitische Sprecherin der Fraktion – und Klaus Kaiser erfragt. Denn weil die Landesförderung die Kosten des OGS-Betriebs bei weitem nicht deckt, können viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihn nur aufrechterhalten, indem viel Geld aus den sowieso klammen Stadtkassen hineingesteckt wird. Einen entsprechenden Hilferuf erhielt Golland aus Bergheim in seinem Heimatkreis, dem Rhein-Erft-Kreis.

Schulministerin Sylvia Löhrmann verteidigt sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage damit, dass der „Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2014“, der die Defizite aufzeigt, „nur begrenzt Aussagen über die tatsächliche kommunale Belastung“ erlaube. Darin sei etwa der Anteil der Elternbeiträge an den kommunalen Eigenmitteln nicht erfasst. Zur Grundförderung des Landes pro OGS-Platz und Schuljahr (2015: 730 Euro bzw. 1456 Euro je Kind mit besonderem Förderbedarf) kämen noch Mittel für Lehrstellenanteile hinzu.

Eine Erhöhung der Fördersätze gab es erstmals zum 1. Februar 2011 um 14 Prozent. In diesem Jahr folgte zum zweiten Schulhalbjahr eine Anhebung um 1,5 Prozent, gleiches ist laut Löhrmann ab dem 1. August 2015 regelmäßig zu Schuljahresbeginn vorgesehen.

Gleichzeitig wird aber auch der kommunale Eigenanteil analog steigen. Bis August 2017 erhöht sich dieser somit um sechs Prozent. Dass der Anteil der Kommunen bislang stärker angestiegen sei als der Anteil der Landesregierung, darauf geht Löhrmann nicht ein. Die Ministerin verweist aber darauf, dass aus dem Bildungsbericht kein flächendeckender Anstieg der kommunalen Anteile hervorgehe.

Um den OGS-Betrieb zu sichern, hat das Land zudem mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, die Höchstgrenze für die Elternbeiträge von 150 auf 170 Euro pro Monat und Platz zu erhöhen. Löhrmann betont, dass die Kommunen ihre OGS-Kosten über die Elternbeiträge refinanzieren können.

„Die Eltern sollen also die Leidtragenden einer seit Jahren unzureichenden Finanzierung durch das Land sein?“, zeigen sich die drei CDU-Abgeordneten enttäuscht. Die Dynamisierung der Landesförderung ändere nichts an dem Hauptproblem, dass die Kosten der OGS-Finanzierung für die Kommunen trotzdem immer weiter steigen. „Hier werden seitens des Schulministeriums lediglich Nebelkerzen gezündet“, bemängeln Vogt, Kaiser und Golland.

Immerhin hat die Landesregierung 2014 ein Programm zur Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit aufgelegt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Löhrmann betont aber, dass die Bundesregierung, die eigentlich zuständig wäre, leider bislang abgelehnt habe, weiterhin sonderpädagogisches Personal zu finanzieren.

Neue OGS-Plätze könnten die Kommunen mit Hilfe der Bildungspauschale finanzieren, die vom Land zur Verfügung gestellt wird. Ob dies tatsächlich so umgesetzt wird, liege in der Hand der Kommunen selbst. Ebenso sei es deren Aufgabe, für eine „bedarfsgerechte Sicherstellung“ der Betreuung in der OGS zu sorgen, soweit dies über die beantragten Plätze hinausgeht, so die Ministerin.

„Somit ist vom Land keine weitere Hilfe für Eltern zu erwarten, die auf einen OGS-Platz angewiesen sind, aber keinen bekommen“, stellen die CDU-Abgeordneten fest. „Der schwarze Peter wird den Kommunen und natürlich der Bundesregierung zugeschoben. Die Landesregierung redet sich wieder einmal heraus.“

Weitere Informationen:
Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/9269)