CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock: „Ein Erfolgsprogramm“ – Noch bis zum 30. Dezember Anträge für das zweite Schulhalbjahr möglich
Die ersten Novembertage sind geschichtsträchtige Tage für Deutschland: die Ausrufung der Republik (9. November), das Ende des Ersten Weltkrieges (11. November), die Einführung des Frauenwahlrechts (12. November), die Reichspogromnacht (9./10. November), der Fall der Mauer (9. November): „Von den meisten dieser historischen Ereignisse gibt es heute keine oder kaum noch Zeitzeugen“, berichten Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock. „Umso wichtiger ist es, mit Gedenkstätten an die Opfer politischer Gewaltherrschaften zu erinnern und gleichzeitig daraus die Lehren für unsere Zukunft zu ziehen.“
Die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis freuen sich deshalb sehr, dass das Land NRW mit einem eigenen Förderprogramm Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft unterstützt. Golland, Plonsker und Rock: „Das Programm ist ein Erfolgsprojekt.“ Im Sommer dieses Jahres waren nur drei Monate nach der Auflegung des Förderprogramms bereits 92 Prozent des Topfes ausgeschöpft und alle 114 beantragten Fahrten mit einem Fördervolumen von 185.000 Euro bewilligt. „Die Schulen nehmen das Programm an und vermitteln historisch-politische Entwicklungen und Zusammenhänge konkret am Lernort ´Gedenkstätte`“.
Auf Initiative der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag sind die Mittel für dieses Förderprogramm noch in diesem Jahr aufgestockt worden, und zwar auf 200.000 Euro. Gefördert werden Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsstätten mit historischem Bezug zu politischer Gewaltherrschaft, insbesondere zu den Verbrechen des Nationalsozialismus, zur SED-Diktatur oder zu den Schauplätzen beider Weltkriege. Förderfähig sind Fahrten aller Schulformen in den Jahrgangsstufen 9 bis 13. Fahrten im Inland werden mit maximal 1.000 Euro gefördert (pauschal 40 Euro pro Schülerin/Schüler/Lehrkraft).
Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock machen darauf aufmerksam, dass noch bis zum 30. Dezember 2018 über die Bezirksregierungen Fahrten für das zweite Schulhalbjahr 2018/2019 beantragt werden können.
Weitergehende Informationen gibt es unter: www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de.