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CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland und Romina Plonsker: „Die Herzen unserer Städte brauchen eine besondere Aufmerksamkeit“

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in einem Sofortprogramm 40 Mio. Euro für die Stärkung der Innenstädte und Zentren in den Städten und Kommunen bereit. Wie Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Wohnen, nun bekannt gab, fließen Fördermittel auch in den Rhein-Erft-Kreis.

So erhält die Stadt Kerpen 99.000 Euro, die Stadt Frechen sogar 315.549 Euro. Geld, das gut angelegt sei, so die beiden CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Gregor Golland und Romina Plonsker: „Gerade im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie müssen die Innenstädte gestärkt werden. Sie sind das Herz unserer Städte und brauchen daher eine besondere Aufmerksamkeit.“

„Daher müssen wir auf Landesebene und die Kommunen vor Ort auch zügig handeln, um den vielen Einzelhändlern, Gastronomen und ihren Beschäftigten neue Perspektiven zu bieten. Wir als NRW-Koalition lassen unsere Innenstädte nicht im Stich,“ so Gregor Golland und Romina Plonsker.

„Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Erwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung von gemeinsamen Perspektiven mit Handel, Eigentümern und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden,“ erläutert Ministerin Scharrenbach in ihrer Förder-Bekanntgabe mögliche Handlungsfelder für die Kommunen.

Dass die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ nun auch auf den 30. April 2021 verlängert wurde und weitere 30 Mio. Euro bereitgestellt werden, freut Gregor Golland und Romina Plonsker: „So können die Städte auch auf Entwicklungen reagieren, die sich erst in den nächsten Wochen ergeben. Das ist wichtig, da die Corona-Pandemie noch nicht überwunden ist. Es liegt an uns allen, ob und welche Einschränkungen es geben wird.“

Hintergrund:

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

– Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.

– Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.

– Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.

– In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

(Foto: Stadt Kerpen)