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Die CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland und Bernhard Tenhumberg haben eine gute Nachricht für alle vom Kita-Streik betroffenen Eltern: Kommunen können Eltern die Kitabeiträge nach eigenem Ermessen zurückzahlen, wenn ihre Kitas von Streiks betroffen waren. Das teilte Landesinnenminister den Christdemokraten nun mit und widerspricht damit der Auffassung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Für Tenhumberg und Golland stand fest: „Beiträge dienen der Deckung einer Dienstleistung. Wenn die Kita nun streikbedingt geschlossen hat, warum sollten Eltern dann Kitabeiträge nicht zurückverlangen können?“ Sie halten mittels einer parlamentarischen Kleinen Anfrage nach und bekamen die erfreuliche Nachricht. Auch bei Haushaltssicherungskommunen ist die Erstattung möglich.

Nur Kommunen, die noch in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Absatz 1 sind, dürfen keine Beiträge erstatten. Sobald deren Haushaltssatzungen veröffentlicht sind, können diese aber auch über die Erstattung von Beiträgen für ausgefallene Kita-Zeiten entscheiden.

Golland und Tenhumberg: „Nun haben tausende betroffene Eltern zum ersten Mal eine klare Aussage. Damit können sie sich nun vor Ort für die Rückzahlung stark machen.“

Weitere Informationen:
Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage (Drucksache 16/9103)