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Angeblich geht NRW mit „Schwerpunktmaßnahmen“ und „konsequent“ gegen aus Nordafrika stammende Intensivtäter vor, wie Innenminister Ralf Jäger kürzlich in den Medien verbreitete. „Welche Schwerpunktmaßnahmen die Landesregierung in den vergangenen Jahren durchgeführt hat, kann mir der Minister auf Nachfrage aber gar nicht sagen“, kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland. Diese führten die Kreispolizeibehörden eigenverantwortlich durch, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage Gollands. Die Landesregierung mache hierzu keine Vorgaben und führe daher auch keine Daten an zentraler Stelle auf.

Dabei sind alleine im Zuständigkeitsbereich der Polizeipräsidien Köln und Düsseldorf inzwischen 2.142 Tatverdächtige aus den Maghreb-Staaten erfasst, wie Jäger dem Innenausschuss des Landtags in einem Bericht am 30.6.2016 mitteilte. Um der Lage Herr zu werden, wurden in jüngerer Vergangenheit Auswertungs- und Analyseprojekte gestartet sowie das Präventionsprojekt „klarkommen!“, in dem aber lediglich 15 Personen betreut werden, Regelmäßige Razzien gegen Tatverdächtige sollen weitere Straftaten verhindern.

„Richtig konsequentes Vorgehen sieht anders aus“, resümiert Golland. „Prävention ist schön und gut, aber wer schon als Intensivtäter bekannt ist, muss schnell verurteilt und abgeschoben werden.“

Gerade Abschiebungen nach Nordafrika sind aber nach wie vor sehr schwierig, wie Jägers Antwort an den Innenexperten belegt. Der Abgeordnete hatte sich erkundigt, wie viele Marokkaner, Algerier und Nordafrikaner anderer Nationalitäten im Jahr 2016 bereits abgeschoben wurden und wie viele Straftäter sich darunter befanden.

Letzteres kann der Innenminister gar nicht beantworten, weil ihm die Daten nicht vorliegen. Bei Fragen nach Abschiebungen ziehe die Landesregierung die Statistiken des Bundes heran. Eine wie von Golland geforderte Aufschlüsselung gebe es nicht.

Bereits die allgemeine Statistik zeigt aber, dass von den tausenden nordafrikanischen Asylbewerbern, die sich in NRW aufhalten und kein Bleiberecht haben, nur sehr wenige 2016 abgeschoben werden. Von Januar bis Mai waren es zum Beispiel 47 Marokkaner und 43 Algerier. Allerdings wurden in beiden Fällen nur gut ein Drittel der Personen tatsächlich in ihre Herkunftsländer abgeschoben, die übrigen wurden gemäß dem Dublin-Verfahren in das europäische Land überstellt, das für den Asylantrag zuständig ist.

„Leider weigert sich die NRW-Landesregierung im Bundesrat nach wie vor, Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer einzustufen“, so Golland. „Das ist inkonsequent und zeugt nicht vom Willen zur Veränderung.“

Weitere Informationen: Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/12523)