Mit den Stimmen von CDU und FDP wurde das Fünfte Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen am Mittwoch im Landtag beschlossen und damit die individualisierte Kennzeichnung der Polizei wieder abgeschafft.
Die Fraktion der CDU erachtet die aktuelle Kennzeichnungspflicht als ein grünes Ideologieprojekt, wofür es nun an Legimitation fehlt. Darüber hinaus bestätigten selbstdie Grünen, dass ihr kein Fall bekannt sei, bei dem ein Polizeibeamter, der sich nicht an Recht und Gesetz gehalten habe, dafür nicht zur Rechenschaft gezogen worden sei. Wie könne man die Polizei unter Generalverdacht stellen und zudem beliebigen Personen durch die Kennzeichnungspflicht ermöglichen, Name und Adresse des Polizeibeamten herauszufinden?
Im Zuge der Einführung der Kennzeichnungspflicht hätten sich die Mitbestimmungsgremien und die Gewerkschaften im Übrigen klar gegen die Kennzeichnungspflicht ausgesprochen und der Politik mangelndes Vertrauen in die Polizei vorgeworfen.
Am Mittwoch, den 11. Oktober 2017 haben wir diese Grüne-Fehlentwicklung wieder abgeschafft. Ein guter Tag für die Polizei in NRW.