Zu den Aussagen Jägers zur Schleierfahndung und der heutigen aktuellen Viertelstunde im Innenausschusses des Landtags erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete, Gregor Golland: „Hat der Innenminister Verfassungsbruch begangen? Diese Frage stellt sich nach seinem heutigen Auftritt im Innenausschuss. Jäger konnte heute nicht deutlich machen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Polizei in Nordrhein-Westfalen die sogenannte Schleierfahndung betreiben darf und wie diese Kontrollen praktisch ablaufen. Bei der Durchführung von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen verweist der Innenminister auf ein Fahndungsblatt des Landeskriminalamtes. Darin sei, nach den Aussagen Jägers, der zu kontrollierende Personenkreis beschrieben. Dieses Fahndungsblatt wollte der Minister dem Ausschuss jedoch nicht zur Verfügung stellen.
Die Verweigerung spricht Bände. Sollte die Polizei in dem Fahndungsblatt angewiesen werden, Personen einer bestimmten Nationalität zu kontrollieren, wäre dies verfassungswidriges racial profiling. Grundrechtseingriffe unterliegen in Deutschland dem Vorbehalt des Gesetzes und dürfen daher nicht auf Grundlage von Erlassen wahrgenommen werden. Dazu braucht es ein Parlamentsgesetz.
Die CDU-Landtagsfraktion fordert den Innenminister auf, das Fahndungsblatt der Öffentlichkeit zu zeigen, damit wir uns ein Bild von der Schleierfahndung machen können, die die rot-grüne Landesregierung ohne gesetzliche Grundlage angeordnet hat.“
Hintergrund:
Wie die Rheinische Post in ihrer Ausgabe (02.12.2016) berichtet, hat Innenminister Jäger im WDR auf die Frage, warum die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage für die Schleierfahndung schaffen wolle, erklärt, dass „es gar nicht erforderlich ist, eine solche Schleierfahndung ins Gesetz aufzunehmen, weil wir sie praktisch machen“. Dies sei per Erlass geregelt. Das Landeskriminalamt unterrichte die Kreispolizeibehörden, welcher Fahrzeugtyp und „welcher Typ Mensch aus welchen Ländern möglicherweise zur Täterschaft gehört“, so der Minister weiter.