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Nachdem sich das Bundeskabinett auf die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt hat, tritt auch Innenminister Jäger wieder zum Thema in Erscheinung. „Wochenlang hat er sich allen Terminen entzogen, so auch einer Plenardebatte und wollte nicht mehr für seine Überzeugung eintreten. Nun begrüßt der Minister den Kompromiss, an dem er nicht mitgewirkt hat und freut sich darüber, dass die Sicherheitsbehörden endlich wieder ein effektives Mittel zur Aufklärung schwerster Kriminalität erhalten. Das ist scheinheilig“, kommentiert der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland das Verhalten Jägers.

Nachdem sich der SPD-Bundesvorsitzende und Vizekanzler Sigmar Gabriel vor Wochen, persönlich für das Verfahren ausgesprochen hatte, hakten die CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland und Jens Kamieth beim Innenminister nach.

Anfang der Woche noch antwortete er den beiden Christdemokraten lediglich, dass die Landesregierung im Rahmen von Kleinen Anfragen keine Stellung zu Initiativen der Bundesregierung nehme. Zuständig für eine mögliche Neuregelung sei der „Bundesgesetzgeber“. Die Landesregierung solle sich erst positionieren, wenn eine wirksame Europäische Richtlinie vorliege. Nun hat sich das Blatt jedoch gewendet.

„Herr Jäger versteckte sich nach wie vor hinter Fragen der Zuständigkeit“, bemängeln Golland und Kamieth. „Seine eigene Meinung deutete er nur an – fürchtete sich davor, sie ganz offen zu vertreten. Nun ist er wieder mutig.“

„So unzureichend seine Antworten waren, so erfreulich ist nun seine Reaktion“, so der CDU-Innenexperte Golland. „Man hatte Herrn Jäger offenbar einen Maulkorb verpasst, weil er bezüglich der Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Mehrheit der rot-grünen Landesregierung konform war.“ Erfreut zeigt sich Golland, dass nun endlich eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Angriff genommen wird. „Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Angriff auf die Freiheit, wie Gegner immer wieder behaupten, sie ist ein Instrument zur Verteidigung unseres Wertesystems. Künftig werden die Kommunikationsdaten (nicht die Inhalte) aller Bürger 10 Wochen gespeichert. Die Daten werden nur auf richterlichen Beschluss ausgewertet und die Betroffenen darüber informiert.

Weitere Informationen:
Antwort auf die Kleine Anfrage (Originalfassung)