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Müssen sich Frauen bei einer Durchsuchung durch männliche Polizisten entkleiden? Nein, meint das Verwaltungsgericht Köln, das damit einer Frau Recht gab, die gegen eine entsprechende Maßnahme der Kölner Polizei geklagt hatte. Damit ist auch die generelle Anordnung im Kölner Polizeipräsidium, dass alle in Gewahrsam Genommenen nicht nur durchsucht werden, sondern sich auch entkleiden müssen, rechtswidrig.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland hinterfragt diese Praxis und fordert von der Landesregierung die konkreten Durchsuchungsvorschriften in allen Kreispolizeibehörden (KPB) in Nordrhein-Westfalen (Stichtag 1.12.2015) an. „Warum existiert hierzu keine einheitliche landesweite Regelung, die den Polizeibeamten Rechtssicherheit gibt?“, so der Innenexperte.

Golland möchte auch erfahren, wie das Land die rechtskonforme Durchsuchungspraxis in den KPB kontrolliert und welche Behörden bereits mit Blick auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes ihre Vorschriften geändert haben.

Weitere Informationen:
Kleine Anfrage (Drucksache 16/10523)