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Innenminister Ralf Jäger lässt die Hintergründe der erfolglosen Verfolgungsjagd über mehrere nordrhein-westfälische Autobahnen Anfang September im Dunkeln. Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland hatte sich erkundigt, wieso Streifenwagen aus 21 Kreispolizeibehörden sowie ein Polizei-Hubschrauber nicht ausreichten, um einen Wagen zu verfolgen, in dem vier mutmaßliche Mitglieder einer moldawischen, schwerkriminellen Bande saßen. Diese hatten die Flucht angetreten, als sie in eine Polizeikontrolle gerieten. Letztlich entwischte der 450 PS starke Audi hinter der niederländischen Grenze.

Golland erhoffte sich durch zwei parlamentarische Kleine Anfragen Auskünfte zu den Möglichkeiten und der materiellen Ausstattung der Polizei und der SEK im Rahmen einer motorisierten Verfolgung. „Die zur Verfügung stehenden Einsatzmittel haben ja offensichtlich nicht ausgereicht, um das Fluchtfahrzeug zu stoppen“, so der Innenexperte.

„Aber der Innenminister ist, wie es aussieht, nicht gewillt, zur Aufklärung beizutragen“, zeigt sich Golland verärgert über Jägers Antworten. Fragen nach der Spitzengeschwindigkeit von Polizeiwagen, des Hubschraubers und nach dem Einsatz von Nachtsichtgeräten bleiben alle unbeantwortet mit dem Hinweis auf Geheimhaltung. Aus diesem Grund könnten „technische Details zu den Führungs- und Einsatzmitteln der Polizei NRW“ nicht genannt werden.

Dennoch soll die Polizei über die notwendigen Mittel verfügt haben, um die Flüchtigen einzuholen. „Warum ist es dann nicht gelungen? Zumindest einem angemessen ausgerüsteten Hubschrauber mit moderner Sensorik kann kein Fluchtauto entkommen, weder bei Tag noch bei Nacht“, so Golland. „Kein Wunder, das Herr Jäger nicht antwortet: Die Ausstattung unserer Polizei ist eben offenbar nicht ausreichend. Aus diesem Grund wird auch meine Frage nach der Fahrzeug-Ausstattung der SEK absichtlich nicht beantwortet.“

Ein SEK war im Übrigen auch gar nicht an der Verfolgungsjagd beteiligt. Warum, das kann laut Jäger erst nach Abschluss der Einsatznachbereitung gegebenenfalls mitgeteilt werden. Gleiches gilt für Fragen nach der internen Verständigung sowie dem Kontakt mit der niederländischen Polizei.

Weitere Informationen:
Antwort der Landesregierung (Teil 1)
Antwort der Landesregierung (Teil 2)