Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos: „Jetzt konkrete Barrieren abbauen und noch mehr Teilhabe ermöglichen“
Barrierefreiheit beginnt häufig mit einer ganz konkreten Maßnahme: einer Rampe am Eingang, einer automatischen Tür, einem Aufzug oder einem taktilen Leitsystem. Mit dem neuen Förderaufruf „Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“ stellt die SozialstiftungNRW insgesamt fünf Millionen Euro für solche investiven Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Die CDU-Landtagsabgeordneten Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos werben deshalb bei Einrichtungen und Trägern im Rhein-Erft-Kreis dafür, die Fördermöglichkeit zu nutzen.
„Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Gerade deshalb ist es wichtig, nicht auf die große Sanierung zu warten, sondern konkrete Hindernisse dort zu beseitigen, wo sie den Alltag erschweren“, erklären die drei Abgeordneten. „Der neue Förderaufruf bietet dafür eine echte Chance, auch bei uns im Rhein-Erft-Kreis.“
Gefördert werden investive Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die unabhängig von größeren Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Dazu zählen beispielsweise Rampen und barrierefreie Zugänge, Aufzüge oder Hebehilfen, automatische Türanlagen, taktile Leitsysteme und Braille-Beschriftungen, Induktionsschleifen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Auffindbarkeit und Nutzbarkeit von Einrichtungen. Eine vollständige Herstellung umfassender Barrierefreiheit ist dabei ausdrücklich keine Voraussetzung für eine Förderung.
Für den Rhein-Erft-Kreis kann das nach Ansicht der Abgeordneten einen wichtigen praktischen Beitrag leisten: „Ob soziale Einrichtung, Kindertagesstätte, Jugendhilfeeinrichtung, Hospiz oder Angebot der Altenhilfe: Überall dort, wo heute noch konkrete Barrieren bestehen, kann eine gezielte Investition einen großen Unterschied machen. Wir möchten die Träger und Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis ausdrücklich ermutigen, ihre Gebäude und Angebote auf mögliche Verbesserungen zu überprüfen und die Förderchance zu ergreifen.“
Besonders attraktiv ist das Programm auch deshalb, weil die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen kann. Zudem wurde das Antragsverfahren vereinfacht. Für die Förderung stehen insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung; Anträge können über das Online-Portal der SozialstiftungNRW gestellt werden.
„Unser Ziel ist ein Rhein-Erft-Kreis, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt teilhaben können. Dafür braucht es nicht immer millionenschwere Bauprojekte. Manchmal reicht eine einzelne, gezielte Investition, um eine bestehende Barriere zu beseitigen und einen Zugang für viele Menschen zu ermöglichen“, betonen Plonsker, Golland und Okos.
Die SozialstiftungNRW ist als Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Instrument zur Förderung sozialer Projekte. Die Stiftung unterstützt insbesondere Projekte der Freien Wohlfahrtspflege und legt regelmäßig Sonderförderungen für Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf auf. Der aktuelle Förderaufruf richtet sich neben den regulär förderfähigen Einrichtungen ausdrücklich auch an ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Altenhilfe, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hospize und Kindertagesstätten.
Die CDU-Landtagsabgeordneten sehen darin auch ein Beispiel dafür, wie parlamentarische Arbeit konkrete Verbesserungen vor Ort ermöglichen kann: „Die SozialstiftungNRW ist eine Parlamentsstiftung, in deren obersten Entscheidungsgremium die Mehrheit der Mitglieder vom nordrhein-westfälischen Landtag per Wahl bestimmt wird. Sie verbindet landesweite Unterstützung mit konkretem Nutzen vor Ort. Jetzt kommt es darauf an, dass die Fördermittel auch im Rhein-Erft-Kreis ankommen und dort noch mehr Barrieren abgebaut werden.“
Weitere Informationen zum Förderaufruf und zu den Fördervoraussetzungen: