Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen im Jahr 2015 nach eigenen Angaben rund 8 Millionen Euro und 2016 bisher über 42 Millionen Euro an Personalkosten erstattet, die für den Betrieb von Flüchtlingsnotunterkünften angefallen sind. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung an den CDU-Abgeordneten Gregor Golland hervor. Eine auf die Kommunen heruntergebrochene Bilanz über tatsächliche und erstattete Gesamtkosten kann die Landesregierung jedoch nicht vorlegen.
Die Verteilungsquoten der Flüchtlinge auf die Kommen sind indes weiterhin sehr unterschiedlich. Vereinzelt erfüllen Kommunen sogar unter 50% ihres eigentlichen Aufnahmesolls, wohingegen andere Kommunen um ein Vielfaches zu viele Flüchtlinge zugeteilt bekommen haben, bzw. durch noch im Betrieb befindliche Notunterkünfte eine deutlich erhöhte Quote aufweisen. Um dies auszugleichen, trifft die Bezirksregierung Arnsberg „zurzeit mit den Kommunen, die unter einer Erfüllungsquote von 90% liegen, Vereinbarungen, um die vorhandenen Defizite aufzuholen“, schreibt Landesinnenminister Jäger an Golland.
Der Christdemokrat hatte die Landesregierung explizit nach den Quoten gefragt. „Die Landesregierung muss die Kommunen gleich behandeln. Nach dem anfänglichen Chaos, kann man inzwischen ein geordnetes Verfahren erwarten. Im Griff hat die Landesregierung die Verteilung offenbar aber immer noch nicht.“ Dass derzeit noch nicht geklärt ist, welche Notunterkünfte zum Jahresende auslaufen sollen, bereitet dem Abgeordneten ebenfalls Sorge: „Die Kommunen brauchen Planungssicherheit. Städte und Gemeinden, die ihre Notunterkünfte schließen, werden über kurz oder lang mehr Zuweisungen aus Arnsberg erhalten, um ihre Quoten zu erfüllen. Hierfür müssen Kapazitäten geschaffen werden. Das braucht Vorlaufzeit.“ Der Innenminister kündigt an, noch im August eine Planung vorzulegen.
Weitere Informationen:
Die Antwort der Landesregierung
Informationsseiten der Bezirksregierung Arnsberg zu Erfüllungsquoten und der Gesamtzahl an Flüchtlingen