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Obwohl die Forderung nach Elektroimpulswaffen, kurz Taser, für Streifenbeamte immer lauter wird, etwa seitens der Deutschen Polizeigewerkschaft und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, beharrt NRW-Innenminister Ralf Jäger auf seinem Standpunkt: Die rot-grüne Landeregierung will es bei Tasern für die Spezialeinsatzkommandos (SEK) belassen, Beamte im Wechseldienst sollen die Geräte nicht bekommen. Das teilt Jäger auf Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland mit.

Golland hat die Forderung nach Tasern bereits mehrfach unterstützt. „Im Gegensatz zum Pfefferspray besteht durch Taser keine Gefahr für die Polizeibeamten, sich versehentlich selbst zu verletzen. Außerdem könnten sie sich mit dem Elektroschocker wesentlich besser gegen alkoholisierte oder unter Drogen stehende Angreifer verteidigen“, betont der Innenexperte.

Als Begründung für seine ablehnende Haltung verweist Jäger auf eine Antwort zum Thema von Februar 2014. Damals hatte er dem Abgeordneten mitgeteilt, dass die Nutzung von Tasern einen „hohen fortlaufenden Trainingsaufwand“ erfordere. Die Geräte würden nur von daran fortgebildeten Beamten der SEK geführt und nur in einer „mit dem Polizeiführer abgestimmten Zugriffskonzeption eingesetzt“. Für andere Bereiche der Polizei seien vergleichbare taktische Konzepte und Fortbildungen „nicht mit angemessenem Aufwand zu realisieren“.

„Die Argumentation ist mehr als zwei Jahre alt“, kritisiert Golland. „Der Innenminister hat sich keinen Schritt weiterbewegt. Vor dem Hintergrund, dass die Gewalt und der Widerstand gegen Polizeibeamte in letzte Zeit immer mehr zugenommen haben, ist das unverantwortlich.“

Jäger ist aber der Meinung, dass die Streifenbeamten zur Verfügung stehenden Mittel – der Mehrzweckstock EMS-A, das Reizstoffsprühgerät und die Dienstwaffe – bereits effektiv genug sind.

„Warum werden Taser dann von der Polizei selbst gefordert?“, fragt Golland. „Der Innenminister hört aber nicht zu, sondern verweigert seinen Mitarbeitern, die im täglichen Einsatz Leib und Leben riskieren, ein hilfreiches zusätzliches Einsatzmittel.“

Weitere Informationen: Antwort der Landesregierung