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Wie konnte es dazu kommen, dass Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei NRW bei einem Einsatz in Niedersachsen in stark verschmutzten Unterkünften übernachten sollten? Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland hat sich bei NRW-Innenminister Ralf Jäger nach den Hintergründen des Vorfalls von Ende April 2016, rund um den Besuch des US-amerikanischen Präsidenten in Hannover, erkundigt. „Die Räumlichkeiten in der Kaserne, die zuvor als Flüchtlingsunterkunft diente, waren für die Beamten unzumutbar, Polizeivertreter und Medien berichteten von Erbrochenem, Fäkalien, Blut und anderen groben Verschmutzungen“, begründet der Abgeordnete seine Anfrage.

Jäger teilt mit, dass bei länderübergreifenden Einsätzen Unterkünfte vor Bezug durch Beauftragte der NRW-Polizei besichtigt werden. Das geschah auch am 21.4.2016 bei der betroffenen Unterkunft in Hameln, die von der einsatzführenden Behörde zugewiesen wurde. Der Liegenschaftsverwalter zeigte den Beamten aus NRW „eine Auswahl an Zimmern, die einen einfachen, aber guten Allgemeinzustand aufwiesen“, schreibt Jäger.

Später am Tag besichtigte ein Vorkommando einer Hundertschaft ebenfalls die Kaserne, wobei die erheblich verschmutzten Zimmer bemerkt wurden. Laut Betreiber sollten sie bis zum nächsten Tag gereinigt werden. Diese Zusage wurde aber nicht eingehalten. Letztlich wurden die Bereitschaftsbeamten in Hotels untergebracht, zu einem kleinen Teil auch für eine Nacht in einer Jugendherberge.

Der Minister betont, die Situation sei in Gesprächen mit dem Land Niedersachsen, an denen er selbst beteiligt war, erörtert worden. Konsequenzen gebe es nicht, da es sich „um einen bedauerlichen Einzelfall“ gehandelt habe.

„So eine Panne darf nicht noch einmal passieren“, erklärt Golland. „Für Polizeibeamte, die einen wichtigen Einsatz vor sich haben, ist es unzumutbar, dass sie noch um Mitternacht in eine andere Unterkunft umziehen müssen.“ Denn so erging es laut Jäger der zuerst eintreffenden Hundertschaft. „Der Innenminister muss mit den Kollegen der anderen Bundesländer dafür Sorge tragen, dass der Leitfaden 150 stets eingehalten wird“, so der Abgeordnete. Der bundesweit vereinbarte Leitfaden „Versorgung der Polizei im Einsatz“ schreibt die Mindestanforderungen für die Unterbringung vor. Demnach müssen Unterkünfte auch vor Bezug gereinigt werden.

Weitere Informationen: Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/12058)