Seite wählen

Es ist so weit: Kurz nach Beginn des Schuljahres 2019/20 hat das Landeskabinett die Förderrichtlinie für den „Digitalpakt Schule 2019 bis 2024“ gebilligt. Sie wird zum 15. September veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können die öffentlichen Schulträger, die Träger genehmigter Ersatzschulen und auch die Träger von Pflegeschulen und Schulen der Gesundheitsfachberufe die Fördermittel bei den Bezirksregierungen beantragen. Aus dem Digitalpakt sollen bis 2024 mehr als eine Milliarde Euro an die Schulen in Nordrhein-Westfalen fließen.

Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Frank Rock und Gregor Golland:

„Mit den Fördermitteln aus dem Digitalpakt können auch unsere Schulen im Rhein-Erft-Kreis in die digitale Zukunft und den Unterricht von morgen starten. Knapp 19,5 Millionen Euro stehen in den kommenden Jahren zum Abruf bereit, davon mehr als 15 Millionen Euro für unsere zehn Kommunen. Die Landesregierung unterstützt mit der Verteilung der Mittel die Verbesserung der digitalen Ausstattung und Infrastruktur der Schulen und schafft eine weitere wichtige Voraussetzung für modernen Unterricht.“

Ziel sei es, die Schulen fit für die Digitalisierung zu machen und den Umgang von Schülern und Lehrern mit digitalen Medien zu stärken.

„Die Digitalisierung unserer Schulen ist ein Schwerpunkt auf der politischen Agenda der CDU-geführten Landesregierung“, betont Frank Rock, der auch schulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ist. „Ziel ist, dass der Einsatz digitaler Medien und klassischer Lehrmethoden sich optimal ergänzen. Das gilt nicht nur für die allgemeinbildenden Schulen, sondern auch für die Berufsschulen, damit die vorbildliche duale Ausbildung in Deutschland ihren hohen Standard behält. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern berücksichtigen wir hier außerdem die Pflegeschulen. Davon profitieren zum Beispiel der Caritasverband im Rhein-Erft-Kreis und die Pflegeschule am Frechener Krankenhaus.“ 

Zufrieden zeigt sich Rock damit, dass auch die Lehrerausbildung an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst wurde. Gleiches soll künftig für die Lehrerfortbildung gelten.

Mit den Mitteln aus dem Digitalpakt können die Schulträger nun auch noch besser für die nötige digitale Infrastruktur sorgen. „Die Landesregierung ermöglicht unseren Schulträgern, in den kommenden Jahren nicht nur in mobile Endgeräte wie Laptops, Notebooks und Tablets zu investieren, sondern in die gesamte IT-Grundstruktur, so dass zum Beispiel schnelles WLAN und interaktive Tafeln den Unterricht unterstützen und bereichern“, erklärt Romina Plonsker.

Gregor Golland ergänzt: „In allen Städten bei uns im Rhein-Erft-Kreis sollen die Schüler zeitgemäß lernen. Das werden wir künftig mit Hilfe von effektiven Lehr- und Lernmitteln für die Schule der Zukunft erreichen. Besonders erfreulich: Der Antrag auf Förderung ist keine einmalige Sache. Die Schulträger dürfen während der Laufzeit des Digitalpakts mehrere Anträge an die Bezirksregierung stellen.“ 

Die Förderbudgets für den Rhein-Erft-Kreis im Detail:

Schulträger, Träger der Ausbildungsstätte Förderbudget Digitalpakt NRW
Stadt Bedburg 794.843 €
Stadt Bergheim 2.644.612 €
Stadt Brühl 1.394.685 €
Stadt Elsdorf 564.710 €
Stadt Erftstadt 1.587.886 €
Stadt Frechen 1.266.322 €
Stadt Hürth 1.723.718 €
Stadt Kerpen 2.562.065 €
Stadt Pulheim 1.739.074 €
Stadt Wesseling 863.506 €
Rhein-Erft-Kreis, Kreisverwaltung 3.428.344 €
Institut für Pflege und Soziales, Standort Bergheim 46.858 €
Waldorfschulverein Voreifel, Erftstadt 166.440 €
Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Sankt Katharinen-Hospital, Frechen 28.115 €
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis, Hürth 23.616 €
Landesverband Lebenshilfe, Hürth 76.847 €
Rhein-Erft-Akademie GmbH, Hürth 130.453 €
Anna-Hermann-Schule gGmbH, Kerpen 47.233 €
Lehrinstitut für Physiotherapie der Präha Bildungszentrum Horrem GmbH 53.980 €
Präha Bildungszentrum Horrem, Kerpen 36.737 €
Provinzialat der Salvatorianerinnen, Kerpen 281.898 €

 

Hintergrund:

Im Mai hatte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer für das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt Schule 2019-2024 unterzeichnet. Damit unterstützt der Bund die Digitalisierung an Deutschlands Schulen.  Der Pakt hat ein Volumen von fünf Milliarden Euro, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Nordrhein-Westfalen erhält bis 2024 insgesamt 1.054.338.000 Euro. Jeweils fünf Prozent davon (jeweils 52,7 Millionen Euro) stehen für landesweite und länderübergreifende Programme zur Verfügung.

Den Schulträgern wird ein Förderbudget zugewiesen, das bei der Antragsstellung berücksichtigt werden muss. Für die Kreise, kreisfreien und kreisangehörigen Städte richtet sich das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Landschaftsverbände, Schulverbände und alle anderen Träger erhalten das Budget zu 100 Prozent nach Schülerzahl.

Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt zehn Prozent. Bei Zuwendung an kommunale Schulträger kann der Eigenanteil auch aus Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ sowie aus der Schulpauschale / Bildungspauschale finanziert werden.

Für die Antragstellung wurde ein Online-Verfahren aufgesetzt, das am 15. September freigeschaltet wird. Der Link zum Verfahren wird dann unter www.schulministerium.nrw.de bekanntgegeben. Auf der Seite finden sich auch alle relevanten Informationen in einem Faktenblatt zum Digitalpakt.