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Es war ein für Innenminister Ralf Jäger äußerst peinlicher Vorfall: Drei Wochen lang fuhr er Ende des vergangenen Jahres privat mit einem Dienstwagen, der gar nicht mehr zugelassen war. Die CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland und Werner Lohn haben bei der Landesregierung nachgehakt, wie es dazu kommen konnte. Angeblich war die Limousine wegen eines ausgelaufenen Leasingvertrages bereits abgemeldet, dem Minister aber versehentlich von der Staatskanzlei ausgehändigt worden.

Den beiden Abgeordneten erscheint es seltsam, dass ein entwerteter Fahrzeugschein nicht auffällt, den der Fahrzeuglenker immer bei sich führen muss. Auch wollten Golland und Lohn in ihrer parlamentarischen Kleinen Anfrage wissen, warum offenbar der Personenschutz für den Minister ausgesetzt war und ob nach ihm noch weitere Personen den Dienstwagen fuhren.

In der Tat zieht das „Versehen“ noch weitere Kreise: Das abgemeldete Fahrzeug wurde noch drei Mal eingesetzt, unter anderem für einen Aktentransport aus dem Landesarchiv in Duisburg – eine 60 Kilometer weite Fahrt. So gibt es Ministerpräsidentin Hannelore Kraft an, die bemerkenswerterweise selbst antwortet. In der Fahrzeugmappe seien bereits die Papiere für das Nachfolgefahrzeug einsortiert gewesen, somit habe Jäger keinen Anlass gehabt, an der Zulassung zu zweifeln.

Auf die Frage, wieso der Minister alleine unterwegs war, mag Kraft „aus Sicherheitsgründen“ nichts sagen. „Offenbar will die Ministerpräsidentin erhebliche Sicherheitslücken verschleiern“, moniert Golland. Jäger sei wohl nicht, wie eigentlich vorgesehen, rund um die Uhr geschützt.

Wird ein Fahrzeug gefahren, obwohl es nicht zugelassen ist, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. So steht es im aktuellen Bußgeldkatalog.

„Wer bekommt jetzt eigentlich die Bußgeldbescheide und die Punkte für diese so genannten Versehen, und wer zahlt?“ fragt der CDU-Innenexperte.

Weitere Informationen:
Antwort der Landesregierung