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Wie kommt das Land seiner Fürsorgepflicht für Polizeibeamte nach, die dauerhaft dienstunfähig werden? Danach erkundigte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, nachdem in den Medien über das Schicksal eines Oberkommissars aus Hamm berichtet wurde. Der Polizist wurde im Dienst schwer verletzt und schließlich dienstunfähig, musste aber fast fünf Jahre lang für sein Recht auf eine vernünftige Pension kämpfen.

Die Behördenverwaltungen und das Land NRW verweigerten ihm diese zunächst. Erst nach zahlreichen Gutachten wurde im April 2015 richterlich festgestellt, dass der Grad der Erwerbsminderung 70 Prozent beträgt.

„Unsere Polizisten setzen ihre Gesundheit und ihr Leben für die Sicherheit der Bevölkerung aufs Spiel“, betont Innenexperte Golland. „Umso mehr wäre vom Dienstherrn zu erwarten, dass im Dienst schwer und nachhaltig verletzte Beamte Unterstützung erfahren.“

Wie viele Polizisten in NRW in den vergangenen Jahren dauerhaft dienstunfähig wurden und wie viele über die Einstufung ihrer Erwerbsminderung prozessieren, wollte der Abgeordnete vom Innenminister erfahren. Zudem fragte er nach, wieso das Land bei zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen von Polizisten, die während der Arbeit dienstunfähig wurden, nicht im Rahmen einer Härtefall-Regelung in Vorleistung geht.

Minister Ralf Jägers Antwort fällt leider enttäuschend aus. Die erfragten Daten kann Jäger nicht liefern, da sie auf Landesebene „nicht automatisiert abrufbar“ vorliegen. Eine Erhebung sei „nur mit hohem Verwaltungsaufwand“ möglich. Eine statistische Erfassung ist offenbar auch künftig nicht geplant. Begründung: Ein Dienstunfall führe nicht immer zur Dienstunfähigkeit bzw. diese sei nicht immer Folge eines Dienstunfalls. Somit könnten die Zahlen nicht aufeinander bezogen werden.

Wieso polizeiinterne Ärzte bei Untersuchungen über die Diensttauglichkeit nicht selten zu anderen Ergebnissen kommen als neutrale Gutachter, darüber mag der Innenminister gar nicht erst nachdenken. Er konstatiert lediglich, dass der amtsärztlichen Untersuchung ein höheres Gewicht zukomme.

„Herr Jäger redet sich wieder einmal heraus und stiehlt sich aus der Verantwortung für die ihm unterstellten Polizeibeamten“, bedauert Golland.

Der Polizei-Experte setzt nun auf die Diskussion des Gesetzesentwurfs der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drucksache 16/9578). „Wir fordern darin die Übernahme von rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldansprüchen gegen Dritte durch den Dienstherrn“, erklärt Golland.

Im Innenausschuss wird dazu ein Sachverständiger angehört. Bevor eine mögliche Härtefall-Regelung in Erwägung gezogen wird, will der Innenminister die anstehende Beratung abwarten sowie die Auswertung der Erfahrungen in Schleswig-Holstein und Bayern, wo in diesem Jahr bereits entsprechende Regelungen getroffen wurden.

„Bei der Arbeit dienstunfähig gewordenen Polizisten steht schnelle Hilfe vom Land zu. Sie sollten nicht jahrelang um eine angemessene Pension kämpfen müssen“, unterstreicht Golland.

Weitere Informationen:
Antwort der Landesregierung