Die Anforderungen an Grundschulleiter sind enorm gewachsen. Finanziell zahlt sich die Führungsaufgabe jedoch nicht aus, denn „einfache“ Grundschullehrer verdienen unwesentlich weniger und Sonderpädagogen annähernd so viel wie Schulleiter.
Der Schulleitermangel insbesondere an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist kein neues Problem. Viele Grundschulen haben Schwierigkeiten sowohl die Stelle des Rektors als auch des Konrektors zu besetzen. Unattraktive Rahmenbedingungen wie eine schlechte Bezahlung, mangelnde Fortbildung und ein zu hohes Arbeitspensum bei zu wenig Zeit sind Gründe für das fehlende Interesse an den Leitungsstellen. Eine neue Herausforderung für Schulleiter ist die Umsetzung der Inklusion, die ein nicht unerhebliches Maß an Mehrarbeit erfordern wird.
Die im Zuge der Inklusion eingesetzten Sonderpädagogen verdienen in einer deutlich geringeren Arbeitszeit annähernd so viel wie ein Schulleiter. Das geht aus der Antwort des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW auf die Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Gregor Golland hervor. Schulleiter an Grundschulen verdienen zwischen 4.180,41 EUR und 4.860,46 EUR, Sonderpädagogen zwischen 3.549,14 EUR und 4.387,91 EUR. Individuelle Bezügebestandteile auf Grund des Familienstandes oder der Kinderzahl sind hier nicht berücksichtigt.
Diese Geringschätzung der Arbeit von Grundschulleitern empfindet Golland als ungerecht. Eine Anhebung der Besoldung nach Verantwortung und Aufgabengebieten wäre ein vertretbarer Kostenfaktor im NRW-Gesamthaushalt im Vergleich zu diesem beträchtlichen Ungleichgewicht. Für den Landtagsabgeordneten steht fest: „Damit wird der Leitungsstelle noch mehr Attraktivität genommen. Auch die von der CDU Landtagsfraktion geforderte Schaffung von Stellen für Schulverwaltungsassistenzen wäre eine wirkungsvolle Hilfe, um die Schulleiter bei administrativen Aufgaben zu entlasten. Profitieren würden davon vor allem die Schüler, weil ihre Lehrer mehr Zeit für die pädagogische und fachliche Arbeit hätten.“
Die Kleine Anfrage sowie die Antwort der Landesregierung können Sie hier lesen.