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Zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung erklärt der Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Gregor Golland:

„Der Deutsche Bundestag hat jetzt beschlossen, das Sondervermögen ‚Kinderbetreuungsausbau‘ um 550 Millionen Euro aufzustocken. Darüber hinaus wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht.

Dieses Engagement des Bundes beim Ausbau der Kinderbetreuung ist ausdrücklich zu begrüßen. Allein in Nordrhein-Westfalen profitieren die Kitas in Höhe von insgesamt über 118 Millionen Euro von der Unterstützung des Bundes. Auch in den zehn Städten des Rhein-Erft-Kreises ist die Hilfe des Bundes ein weiterer Schritt, die notwendigen U3-Plätze zu schaffen und eine qualitativ gute Kinderbetreuung zu gewährleisten. 3.250.673,91 Euro sind eine belastbare Hilfe, um den von der hiesigen rot-grünen Landesregierung vernachlässigten Qualitätsausbau bei der Kinderbetreuung voranzubringen.“

Die Zahlen im Detail:

Verteilung der Bundesmittel „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“
Bedburg              180.000,00 €
Bergheim              379.971,01 €
Brühl              314.875,58 €
Elsdorf              180.000,00 €
Erftstadt              305.335,93 €
Frechen              396.092,59 €
Hürth              425.509,57 €
Kerpen              458.431,00 €
Pulheim              343.497,49 €
Wesseling              266.960,74 €
Gesamt         3.250.673,91 €