Seite wählen

Will NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft die Diskussions- und Meinungsfreiheit im Internet durch die Politik einschränken? Das legt jedenfalls ihr Vorschlag für einen „Netzkodex“ nahe, den sie auf dem Medienforum NRW Anfang Juni 2016 äußerte. Politik, Journalistenverbände, im Internet Aktive sowie gesellschaftlich relevante Gruppen sollten diesen Kodex erarbeiten, um angesichts ausufernder Hetze im Internet verbindliche Standards für die Wortwahl und die Austragung von Konflikten zu schaffen.

Aber wer soll einen derartigen Kodex durchsetzen und seine Einhaltung beaufsichtigen, und wo ist überhaupt die demokratische Grundlage? Das hinterfragte der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland. „Wir haben bereits eine geltende Rechtsordnung, die auch für das Internet gilt!“, betont der Abgeordnete. „Man kann sich nicht über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen, indem man eine Art Gesinnungspolizei einrichtet.“

Das sieht nun anscheinend auch die Ministerpräsidentin so. Denn Gollands Fragen werden durch den Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Franz-Josef Lersch-Mense, nicht direkt beantwortet. Es heißt nur ausweichend, die Ministerpräsidentin habe mit ihrem Vorschlag die Debatte über ein „sehr wichtiges gesellschaftspolitisches Thema“ vorangebracht. Die Landesregierung werde Medienmacher und Netzexperten einladen, um einen Netzkodex zu erarbeiten. Zunächst müssten „Verantwortlichkeiten“ ermittelt und sich auf „Handlungsoptionen“ verständigt werden. Es gehe dabei nicht nur um Rechtsfragen, sondern auch um eine „dringend erforderliche Wertedebatte“.

„Offenbar hat Frau Kraft erkannt, dass ihre Zensurabsichten unsinnig und nicht zielführend sind“, erklärt Golland. „Das richtige Mittel gegen Hetze im Internet ist die Anwendung der scharfen Gesetze, die wir bereits haben und die zum Beispiel vor kurzem während länderübergreifender Razzien umgesetzt wurden. Eine gesinnungspolitische Überwachung des Internets, die über die bestehenden Gesetze hinausgeht, ist weder demokratisch legitimiert noch der freien Meinungsäußerung zuträglich.“

Weitere Informationen: Antwort auf Kleine Anfrage (16/12533)