Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos: „Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser dauerhaft auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage stützen.“
Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser hat sich in den letzten Jahren trotz erheblicher Bemühungen der Landesregierung verschlechtert. Bundesweit sind in diesem Jahr bereits vierzig Kliniken in die Insolvenz gegangen, davon in Nordrhein Westfalen acht. Durch inflationsbedingte Kostensteigerungen und steigende Energiekosten geraten Krankenhäuser vermehrt in finanzielle Schwierigkeiten.
Daher ist es nach Meinung der CDU-Landtagsabgeordneten im Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos, gut und wichtig, dass die schwarz-grüne Zukunftskoalition diese Situation in ihrem Antrag aufgreift: „Wir haben im Koalitionsvertrag versprochen, Anstrengungen zu unternehmen, damit in allen Krankenhäusern die notwendigen Investitionen für Personal und Ausstattung erfolgen können. Hierzu ist es notwendig, dass die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser dauerhaft auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage gestützt wird.“
Kosten- und Tarifsteigerungen im stationären Krankenhausbereich werden grundsätzlich im sog. Landesbasisfallwert abgebildet. Dieser hat zum Zweck, allgemeine Kostenentwicklungen im DRG System (System der diagnosebezogenen Fallpauschalen) zu berücksichtigen und bildet die Grundlage der Vergütung von Krankenhausleistungen. Es wird auf diesem Weg ermittelt, wie viel die Krankenkassen für eine stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten in Deutschland zahlen. Gegenwärtig wird die Steigerung der für die Krankenhäuser anfallenden Kosten im Landesbasisfallwert teilweise unvollständig und erst mit Zeitverzug einbezogen. Hierdurch wird die aktuelle finanzielle Notlage der Krankenhäuser verschärft.
Die drei Christdemokraten betonen, dass die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für die Betriebskostenfinanzierung beim Bund liegt. Plonsker, Golland und Okos: „Der Bund steht in der Verantwortung wirksame Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser zu ergreifen. Es besteht für die Länder aufgrund der angespannten Haushaltslage keine Möglichkeit, eine Finanzierungslücke zu schließen. Eine schnellere Anpassung der Landesbasisfallwerte ist daher notwendig und sachgerecht.“
Konkret fordern CDU und Grüne in ihrem Antrag eine rechtliche Grundlage, um durch eine einmalige rückwirkende Anpassung des Landesbasisfallwerts für 2022 und 2023 die finanziell strapazierten Krankenhäuser zu entlasten. Des Weiteren wird beantragt, die Systematik der Berechnung des Landesbasisfallwerts derart zu überarbeiten, dass Kosten- und Tarifsteigerungen kurzfristig mit einbezogen und abgebildet werden können. Nur so lässt sich eine angemessene Finanzierung sicherstellen.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/ Die Grünen beschlossen.